Justizministerin Katarina Barley fordert von Amazon klare Informationen über die Nutzung der Alexa-Daten und droht mit Bußgeldern.

Leuchtender Sprach-Lautsprecher von Amazon
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Alexa-Mitarbeiter in aller Welt analysieren Nutzer-Gespräche mit der digitalen Assistentin – das hatte Amazon aber nirgendwo so richtig erklärt. Jetzt meldet sich auch die deutsche Politik zu Wort und übt Kritik an Amazon. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) empfindet die „Aufzeichnung von Sprachbefehlen aufgrund einer unklaren und schwammigen Formulierung in der Datenschutzerklärung“ als „nicht akzeptabel“, so das Handelsblatt. Amazon sei „voll verantwortlich“ und müsse höchstmögliche Datenschutz- und Sicherheitsstandards garantieren. „Viele Unternehmen gehen immer noch zu lasch mit unseren höchstpersönlichen Datenschätzen um“, sagte die Ministerin.

Amazon muss Kunden klar informieren

Die SPD-Frau führt auch die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an: Demnach würden klare Regeln auch für das Internet der Dinge gelten – also auch für digitale Assistenten wie Alexa und Co. „Rechtsverstöße müssen sofort abgestellt werden“, unterstrich Barley. „Insbesondere müssen die Kunden über alles einfach, klar und verständlich informiert werden.“

Amazon hatte weder in den Nutzungsbedingungen noch anderswo explizit erwähnt, dass auch menschliche Mitarbeiter die privaten Interaktionen mit Alexa auswerten. Das Unternehmen verweist jeweils nur standardmäßig auf seine „strengen technischen und betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen“ und betont, es gehe nur um eine „begrenzte Anzahl von Mitarbeitern“ und eine extrem kleine Stichprobe von Nutzern. Zuletzt wurde aber sogar öffentlich, dass Alexa-Mitarbeiter mithilfe der Daten und weiterer Dienste auch die Adressen der Nutzer ausfindig machen können. Bei Verstößen gegen die DSGVO würden Amazon „empfindliche Bußgelder in Höhe von vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes“ drohen, warnt Barley. Google musste wegen Verstößen gegen die DSGVO in Frankreich bereits 50 Millionen Euro zahlen.

Auch der Nutzer muss mitdenken

Barley pocht darauf, dass für die Einhaltung der Regeln „schlagkräftige Datenschutzbehörden“ notwendig seien – sie sieht aber auch den Verbraucher in der Pflicht. „Am Ende muss sich aber jede Nutzerin und jeder Nutzer selbst fragen, ob er eine bestimmte digitale Anwendung wirklich in seinem Haus haben möchte.“ Im Idealfall ergänzt sich der Schutz durch den Staat mit der erhöhten Sensibilität der Nutzer, heißt es im Kommentar auf Onlinehaendlernews.

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Geschrieben von Markus Gärtner