Die Amazon-Tocher Audible wird verklagt: US-Verlage werfen dem Hörbuch-Anbieter vor, Urheberrechte zu verletzen.

App der Hörbuchplattform Audible
natmac stock / Shutterstock.com

Vor einem US-amerikanischen Bezirksgericht haben mehrere Verlage Klage gegen Audible eingereicht: Unter den Klägern finden sich einige der größten Buchhäuser aus den Vereinigten Staaten – etwa Scholastic, Penguin Random House, Chronicle Books oder auch Simon & Schuster. Sie alle sind Mitglieder der sogenannten „Association of American Publishers“ (AAP), des Fachverbands der amerikanischen Buchverlagsbranche. Dieser gilt als Interessenvertretung und macht sich sowohl auf rechtlicher als auch auf politischer Ebene für die Branche stark.

So funktioniert die Audible-Funktion

Im Rahmen der Klage kritisieren die Verlage „Audible Captions“. Dabei handelt es sich um eine geplante Speech-to-Text-Funktion des Hörbuchdienstleisters, die auf ein besseres Hörverständnis für die Kunden abzielt: Während sich Nutzer ein Hörbuch von Audible anhören, haben sie mit diesem Feature die Möglichkeit, sich den gesprochenen Text auch visuell als dargestellten Text anzeigen zu lassen – zum Beispiel auf ihrem Smartphone. Indem sie den Text nicht nur hören, sondern zeitgleich eingeblendet sehen, soll das Hörverstehen verbessert und allgemeine Textverständnis erhöht werden.

Im folgenden Video wird die Funktion noch einmal anschaulich erklärt:

Audible soll Urheberrechte verletzen

Doch genau hier liegt das Problem. Denn die klagenden US-Verlage sehen in der Verschriftlichung des Audio-Textes eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung, schreibt t3n mit Verweis auf The Verge und Reuters. Die Buchvereinigung AAP habe Amazon vorgeworfen, „einen kommerziellen Vorteil aus literarischen Werken ziehen zu wollen, ohne diese geschaffen zu haben oder sie zu besitzen. Audible würde dadurch ein Produkt vorantreiben, das nicht autorisiert sei, in etablierte Märkte eingreife und mit diesen konkurriere“.

Denn Audible habe im Prinzip ausschließlich das Recht, die Audioinhalte (Hörbücher oder auch Hörspiele) anzubieten und zu verkaufen. Das Recht, die Texte in eine andere Form – hier in Textform – umzuwandeln und zu veröffentlichen, wäre dabei nicht abgedeckt und sei von Simon & Schuster beispielsweise als „dreiste Verletzung der Rechte von Autoren und Verlegern“ bezeichnet worden. Ein weiterer Fakt, der ebenfalls an „Audible Captions“ kritisiert wird, ist die potenzielle Fehlerquote der Funktion: Diese „stehe in starkem Kontrast zu hochwertigen und sorgfältig geprüften E-Books und sei ein Nachteil für alle Betroffenen“, heißt es laut t3n vonseiten der APP.

Zuvor soll Audible – zum Beispiel durch Penguin Random House – auf etwaige Urheberrechtsprobleme hingewiesen worden sein. Die nun eingereichte Klage zeigt, dass dies offenbar nicht von Erfolg gekrönt war.

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Geschrieben von Tina Plewinski




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