Das Bundesverfassungsgericht beendete nun den jahrelangen Streit zwischen Verdi und Amazon.

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Zu Verdis Aktionen gehören auch Streiks auf den Betriebsgeländen von Amazon: Bei einem dieser Sreiks fingen Verdi-Mitglieder Amazon-Mitarbeiter auf dem Betriebsparkplatz ab und animierten diese zum Streik. Amazon wollte dies untersagen. Schließlich handelt es sich bei dem Parkplatz um ein Privatgrundstück. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Hausrecht Amazons gegen die Rechte von Verdi in Sachen Streik den Kürzeren zieht. Eine Entscheidung, die sich gut lesen lässt.

Grundrechte gelten auch auf dem Privatgelände

Entscheidend war hier auch die Frage, ob die Grundrechte der Gewerkschaft auf dem Privatgelände gelten. Eigentlich dienen Grundrechte dazu, Eingriffe vom Staat abzuwehren. Sie regeln so gesehen die Beziehung zwischen dem Staat und Personen. Die Grundrechte „strahlen auf privatrechtliche Rechtsbeziehungen aus und sind von den Gerichten bei der Auslegung des Fachrechts zur Geltung zu bringen“, stellte dazu das Bundesverfassungsgericht nun goldrichtig fest.

Damit Gewerkschaften ihre Aufgaben wahrnehmen können, steht ihnen die sogenannte Koalitionsfreiheit zu. Sie dürfen sich zur Mobilisierung dafür auch auf dem Privatgelände der Arbeitgeber positionieren. 

Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Der Beschluss stärkt damit nicht nur die Rechte von Gewerkschaften, sondern mittelbar auch die von Arbeitnehmern: Dürften Mitarbeiter nicht auf dem Privatgelände streiken, hätte das zur Folge, dass Firmen wie Amazon einfach das Grundstück vor dem Unternehmen anmieten könnten, um unliebsame Streiks vor der eigenen Tür zu verhindern.

Sinn und Zweck eines Streiks ist aber gerade die Aufmerksamkeit – auch wenn genau diese für das Unternehmen schmerzhaft sein kann. Soll sie ja auch. Streik soll auf Missstände aufmerksam machen und darf daher auch mal weh tun. Ein großes Unternehmen muss das aushalten. 

Geradezu unbeholfen wirkt da Amazons Begründung zum Versuch des Streikverbotes auf dem eigenen Gelände: „Uns ging es immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie steht an erster Stelle. Der heutige Beschluss hilft nicht, unnötige Gefahrensituationen auf dem Parkplatz zu vermeiden“, hieß es von einer Sprecherin. Man kann sich kaum ausmalen, was alles hätte passieren können bei 65 Personen auf einer Fläche von 30.000 Quadratmetern.

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Geschrieben von Sandra May




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