Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen plant wohl ein Verfahren gegen Amazon: Dabei geht es um die Mitarbeiterüberwachung im Logistikzentrum Winsen.

Amazon-Mitarbeiter im Lager
Amazon

Das Amazon-Logistikzentrum in Winsen an der Luhe steht immer wieder im Fokus der Datenschutzbehörden: Schon 2017 bzw. 2018 hat sich der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) eingeschaltet und entsprechende Vorwürfe untersucht. Dabei geht es um die Leistungserfassung der Amazon-Mitarbeiter mittels einer Software und der Scanner, die sie bei sich tragen, wie Das Erste berichtet

So überwacht Amazon die Leistung seiner Mitarbeiter

Die Picker und Packer in den Amazon-Logistikzentren nutzen Scanner, um die jeweiligen Waren und ihren Verlauf im Lager zu dokumentieren. Doch die Geräte können etwa auch erfassen, wie lange ein Mitarbeiter für einen Arbeitsschritt braucht – und ob er möglicherweise die dafür vorgesehene Zeit überschreitet. Die Vorarbeiter in den Lagern können so die Leistung der Mitarbeiter kontrollieren – und eingreifen, wie ein anonymer Mitarbeiter dem NDR-TV-Magazin Panorama berichtet: „Dann gehe ich dahin, gucke, ist der Mitarbeiter da – und schaue: Was ist das Problem? Unterhält er sich vielleicht zu lange, ist er nicht am Platz, zu oft auf der Toilette?“ So könne durch die Software von jedem Mitarbeiter ein detailliertes Profil erstellt werden. Die Arbeitsleistung ist unter anderem entscheidend, ob der Mitarbeiter weiter beschäftigt wird, heißt es. 

Gegen dieses Messungs-Verfahren geht die zuständige niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz vor und hat Amazon in einem Teilbescheid vom 28. Oktober 2020 die Nutzung untersagt, der Bescheid ist allerdings noch nicht bestandskräftig. Amazon Winsen dürfe demnach nicht „ununterbrochen jeweils aktuelle und minutengenaue Quantitäts- und Qualitätsleistungsdaten ihrer Beschäftigten erheben und diese nutzen“, wie ein Sprecher der Landebeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen auf Anfrage von Amazon Watchblog mitteilt.

Amazon will Bescheid vom Gericht überprüfen lassen

Amazon will laut Das Erste gegen den Bescheid vorgehen und die Entscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen lassen. „Anders als die Behörde sind wir der Meinung, dass auch die Art und Weise der Datenerhebung rechtmäßig ist“, äußerte sich ein Amazon-Sprecher. Das Unternehmen kann noch bis zum 3. Dezember 2020 Klage erheben. 

Dabei sei auch das gesamte Prüfverfahren gegen Amazon – unter anderem zu Fragen im Hinblick auf die Datenübermittlung an Drittländer und zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – noch nicht abgeschlossen, wie der Sprecher der Datenschutz-Behörde mitteilt. „Bislang wurde noch kein Bußgeld verhängt, die LfD Niedersachsen geht aber davon aus, dass sie voraussichtlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten wird.“

Erst im September 2020 erschien ein umfassender Bericht der US-Organisation Open Markets Institute, der die Überwachungskultur bei dem E-Commerce-Riesen und die Folgen für die Arbeitnehmer aufdeckt. 

 

 

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Geschrieben von Markus Gärtner




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