Von regelmäßigen Background-Checks bis zu minutiöser Überwachung der Arbeitsleistung – Amazon sammelt viele Daten über seine Mitarbeiter. Diese fordern jetzt mehr Einsicht in die Nutzung dieser Daten.

Amazon Lagerarbeiter
Frederic Legrand - COMEO / shutterstock.com

Unterstützt durch Gewerkschaften und Datenschutzexperten stellten jetzt Amazon-Lagerarbeiter aus mehreren europäischen Ländern ein Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wie es in einer Mitteilung der österreichischen Datenschutzorganisation Noyb heißt, erhoffen sich die Beteiligten dadurch ein besseres Verständnis für den Umgang mit den Daten, welche Amazon über sie sammelt. 

Das beinhaltet das Recht auf Datenauskunft

Mittels des im Rahmen der DSGVO festgehaltenen Rechtes auf Auskunft können Personen Auskunft darüber verlangen, welche ihrer Daten gespeichert und welchen Verwendungszwecken diese zugeführt werden. Darin inbegriffen sind auch interne Vermerke über die eigene Person sowie die mit dem Unternehmen geführte Kommunikation. 

Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte aber weiterhin ausführt, müssen im Rahmen des Auskunftsrechtes jedoch die Rechte und Freiheiten dritter Personen sowie Betriebsgeheimnisse gewahrt werden. Hierfür reicht jedoch das Schwärzen betreffender Informationen aus. Bei einer Auskunftsverweigerung oder einem gegebenen Zweifel an der Vollständigkeit oder den Inhalten können die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden hinzugerufen werden. 

Kooperation aus Gewerkschaftsverband und Datenschützern

Das nun gestellte Auskunftsersuchen wird zentral koordiniert durch den internationalen Gewerkschaftsverband UNI Global Union sowie die österreichische Datenschutzorganisation Noyb. Beteiligt sind Amazon-Mitarbeiter aus Deutschland, Großbritannien, Italien, Polen und der Slowakei. Der Antrag wurde am 14. März gestellt und gibt Amazon einen Monat Zeit zur Offenlegung der Daten.

„Amazon mag einer der größten Konzerne der Welt sein, aber sie können nicht einen Algorithmus mit unseren Daten füttern und dann Leute feuern oder mit unseren Daten machen, was sie wollen. Als Arbeitnehmer haben wir ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht darauf, Bescheid zu wissen“, kommentierte Andreas Gangl, einer der betroffenen Mitarbeiter, das Antragsersuchen.

Wie Datenschutzjurist Stefano Rossetti von Noyb weiter betont, liegt hier eine klare „Informations- und Kontrollasymmetrie“ vor. So wissen die Mitarbeiter oft nicht einmal, was für Datenschutzrichtlinien gelten und ob anhand ihrer getrackten Daten über ihre berufliche Zukunft entschieden werden könnte. So könnten Mitarbeiter befürchten, Vermerke über Auskunftsersuche würden in ihrer Akte landen und könnten ihnen später zum Verhängnis werden. Diese Angst möchte man den Angestellten mit dieser groß angelegten Aktion nehmen. 

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Geschrieben von Ricarda Eichler




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