Ein Rechtsstreit zwischen Amazon und einem Porno-Anbieter ist in den USA neu entbrannt und muss nun ein weiteres Mal verhandelt werden. 

Porno: Frau vor verschwommenem Hintergrund
Namning / Shutterstock.com

„FyreTV“ und „Fire TV“ – Wie ähnlich sind sich diese beiden Marken? Und verletzt die eine Marke die Rechte der anderen? – Fragen, die eigentlich schon beantwortet schienen, nun aber in den USA vor Gericht neu verhandelt werden müssen. Gegenüber stehen sich dabei die in Miami ansässige Tech-Firma Wreal LLC, die unter dem Namen FyreTV eine Porno-Plattform betreibt und Amazon, das mit seinen Streaming-Geräten der Marke Fire TV große Erfolge feierte.

Ein zuvor gefälltes Urteil gab Amazon Recht

Die Porno-Plattform FyreTV gibt es bereits seit dem Jahr 2007 und hat es sich zum Ziel gesetzt, das „Netflix des Pornos“ zu werden. Später veröffentlichte Wreal LLC dann unter dem Namen FyreBoXXX eine Set-Top-Box. Als Amazon jedoch im Jahr 2014 mit einem ganz ähnlich klingenden Produkt, dem „Fire TV“, auf dem Markt startete, sah sich der Rechteinhaber Wreal LLC in seinen Markenrechten verletzt und reichte Klage gegen Amazon ein. 

Im Jahr 2019 entschied die Bezirksrichterin Joan Lenard dann im Sinne von Amazon. Sie kam nach Informationen von Reuters zu dem Schluss, „dass keine vernünftige Jury zu dem Schluss kommen könne, dass Amazon wahrscheinlich eine Verwechslungsgefahr darstelle“. Dieser Entscheidung konnte sich ein US-Berufungsgericht im Rahmen einer neuen Bewertung des Falls allerdings nicht anschließen.

Fall wird nun neu verhandelt 

Drei Richter des 11th U.S. Circuit Court of Appeals entschieden kürzlich einstimmig, dass Geschworene in der Tat zu dem Schluss kommen könnten, dass es zwischen Amazons Fire TV und dem Porno-Streaming-Dienst FyreTV zu Verwechslungen kommen könnte. Sie ließen verlauten, dass „die Namen der Produkte nahezu identisch waren, dass es Beweise dafür gab, dass Amazon den Markt absichtlich mit seiner Marke überschwemmt hatte, um die Marke von Wreal zu verdrängen, und dass ein vernünftiger Verbraucher denken könnte, dass Amazon in Wreals Bereich des Streamings von Hardcore-Pornografie expandiert hatte“, heißt es weiter.

Das vorherige Urteil der Bezirksrichterin Lenard hätte demzufolge in dieser Art nicht gefällt werden dürfen, ohne dass zuvor ein Geschworenengericht den Fall angehört habe, so die neue Einschätzung. Das 11. Bundesberufungsgericht hat nach seiner Einschätzung den Fall nun zurück an das Gericht in Miami gegeben, wo er neu verhandelt werden soll.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen bei Amazon informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
/
Geschrieben von Tina Plewinski