Unbeabsichtigte In-App-Käufe kommen immer wieder mal vor und sind besonders ärgerlich. Doch was passiert, wenn Kinder solche Käufe versehentlich tätigen? Müssen die Eltern haften? Oder vielleicht der entsprechende Anbieter? Oder der App-Store-Betreiber? In einem Verfahren vor dem US-Gericht in Washington wurde nun Klarheit geschaffen – und Amazon zog den Kürzeren.

Baby mit Smartphone

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Das dürfte Amazon weniger gut schmecken: In einem Gerichtsverfahren im US-Bundesstaat Washington hat der Konzern eine Niederlage einstecken müssen. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung mit der Federal Trade Commission (kurz FTC) – zu Deutsch „Bundeshandelskommission“. Diese ist eine unabhängige amerikanische Verwaltungsbehörde, die Unternehmenszusammenschlüsse kontrolliert, sich um den Verbraucherschutz kümmert und auch bei Beschwerden gegen Unternehmen tätig wird.

Das Gericht entschied nach Angaben von ZDNet gegen Amazon und zugunsten der Verbraucher: Amazon hafte demnach dafür, wenn Kinder aus Versehen In-App-Käufe tätigen und somit unabsichtlich Geld ausgeben. Im Jahr 2014 hatte die FTC Amazon verklagt, weil das Unternehmen zahlreichen Eltern entsprechende Kosten in Rechnung gestellt hatte. Alles in allem ging es um Schäden in Höhe mehrerer Millionen Dollar.

Amazon: Passwörter verhindern mittlerweile unberechtigte App-Käufe

Zur Begründung gab das Gericht an, Amazon hätte die Nutzer nicht ausreichend darüber informiert bzw. durch Warnhinweise darauf aufmerksam gemacht, dass auch kostenlose Apps durch In-App-Käufe weitere Kosten verursachen könnten. In Sachen Entschädigung ist hingegen noch kein Urteil gefallen. Um die Höhe möglicher Zahlungen durch Amazon festzulegen, bräuchte das Gericht weitere und detaillierte Informationen. „Wir sind zuversichtlich, eine vollständige Rückerstattung für Kunden in Folge von Amazons Vorgehen erwirken zu können“, sagte die Vorsitzende der FTC, Edith Ramirez, laut ZDNet.

Als 2011 In-App-Käufe eingeführt wurden, waren Transaktionen noch nicht durch Passwörter abgesichert. Dadurch konnten Kinder ungehindert und unbegrenzt zuschlagen und In-App-Käufe tätigen. Solchen Missständen wurde durch die zwanghafte Eingabe von Passwörtern inzwischen einen Riegel vorgeschoben.

/ Geschrieben von Tina Plewinski