Amazons Marktmacht steht weiter im Fokus der EU-Kommission. Glaubt man aktuellen Branchengerüchten, kommt nun weitere Bewegung in den Fall.

Amazon-Logo auf einer dunklen Fläche
Eric Broder Van Dyke / Shutterstock.com

Missbraucht Amazon seine Marktmacht zu eigenen Zwecken? Dieser Frage geht die EU-Kommission bereits seit einiger Zeit nach. Schon im vergangenen Jahr hatte die Institution bereits eine offizielle Untersuchung eingeleitet. Ziel ist es dabei, potenziell illegale Geschäftspraktiken auf dem Marktplatz von Amazon aufzudecken. 

Genauer gesagt geht es darum, herauszufinden, ob Amazon die gesammelten Daten seiner Dritthändler verwendet, um mit eigenen Produkten und Angeboten in den direkten Wettbewerb zu treten. Und glaubt man Spekulationen, die aktuell Schlagzeilen in der Branche machen, dann steht Amazon nun ein offizielles Kartellverfahren bevor. 

Amazon unterscheidet sich von anderen Marktplätzen durch die Zusatzfunktion als Händler

Laut einer dpa-Meldung bei t3n, die sich auf jüngste Berichte des Wall Street Journals bezieht, planen die Wettbewerbshüter der Europäischen Union die Eröffnung eines solchen Verfahrens – und zwar nicht irgendwann, sondern offenbar bereits in der kommenden Woche.

Grundsätzlich steht die Marktmacht von Amazon und die direkte Konkurrenzposition des Konzerns zu seinen eigenen Händlern immer wieder im Fokus von Kritikern. Dies ist eben in dem Fakt begründet, dass Amazon – anders als andere Marktplätze wie beispielsweise Ebay  – eben nicht allein nur die Online-Plattform für den Marktplatz zur Verfügung stellt, sondern selbst als Händler und darüber hinaus auch als Anbieter zahlreicher Eigenmarken auftritt. Im Rahmen dieser Doppelrolle liege grundsätzlich eine gewisse Gefahr für den fairen Wettbewerb, da Amazon über die Möglichkeit verfügt, auf gigantische Datenmengen zu Produkten, Angeboten, Preisentwicklungen etc. zuzugreifen.

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Geschrieben von Tina Plewinski