Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem Amazon Marketplace. Schaden haben dabei aber auch externe Online-Shops zu befürchten.

Fake-Geschäft mit verkreuzten Fingern
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Internetkriminalität ist ein ernstes Thema und richtet viel Schaden an. Bestimmte Methoden sind dabei besonders verbreitet, der Kreditkartenbetrug über Kleinanzeigenportale beispielsweise oder natürlich das Phishing. Jetzt warnt das Landeskriminalamt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit Fake-Shops auf dem Amazon Marketplace, bei dem besonders Online-Händler geschädigt werden können – sogar wenn sie selbst gar keinen Shop auf Amazon betreiben. Das Miese: Sowohl die geschädigten Händler als auch die arglosen Käufer dürften in vielen Fällen erst einmal keinen Verdacht schöpfen.

Die Masche: Es fängt mit Phishing an

Die berichtete Betrugsmasche baut auf dieser schon lange praktizierte Betrugsform auf: Es fängt häufig damit an, dass die Zugangsdaten eines Händlers zu seinem Online-Shop ausgespäht werden, beispielsweise mittels Phishing-E-Mails. So verschaffen sich die Betrüger Zugang zum Online-Shop, in diesem Fall Shops auf dem Amazon Marketplace.

Klassischerweise geht es dann so weiter: Es wurden schiere Mengen an Artikeln deutlich unter Preis angeboten. Käufer schließen, vom guten Angebot angezogen, Kaufverträge. Diese werden dann vom Betrüger storniert. Die Käufer werden dann dennoch mit – nur scheinbar von Amazon stammenden – Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Häufig bemühen sich die Betrüger dabei darum, die Kommunikation abseits Amazons Reichweite ablaufen zu lassen, etwa über E-Mail.

Die neue Betrugsmethode besteht aus vier Phasen:

  1. Auch im Falle der neuen Betrugsmasche fängt alles damit an, dass sich Betrüger Zugang zu einem bestehenden Amazon-Shop verschaffen und dort diverse Waren einstellen, häufig auch günstiger als marktüblich. Das LKA nennt beispielhaft ein Werkzeug für 35 Euro statt 55 Euro.

  2. Nun beginnt ein perfider Prozess, an dessen Ende der Kunde die Ware sogar in den Händen hält. Der Kunde kauft über den Amazon Marketplace beim Verkäufer/Täter und zahlt wie gewohnt über die bei Amazon hinterlegte Zahlweise – der Täter erhält das Geld der Bezahlung.

  3. Jetzt geht es weiter auf eine Art, die an das Prinzip Dropshipping erinnert, allerdings nicht auf die legale Weise: Der augenscheinliche Verkäufer/Täter bestellt die vom Käufer bestellte Ware bei einem anderen Online-Händler, der Rechnungskauf anbietet.

    Abgesehen von der E-Mail-Adresse verwendet er hierbei die Daten des Käufers. Während also Nachrichten zur Zahlung oder zum Versand auf einer E-Mail-Adresse landen, die der Betrüger angelegt bzw. zumindest hinterlegt hat, wird die Ware vom unbescholtenen Händler nun zum Käufer geschickt.

  4. Für den Käufer verläuft damit wohl grundsätzlich alles unverdächtig: Er hat Ware bestellt, bezahlt und erhalten. Womöglich gibt er dem Fake-Shop auf Amazon sogar noch eine gute Bewertung.

    Der Händler hingegen, der die Ware verschickt hat, wartet jetzt auf die Zahlung. Die mahnt er sicherlich per E-Mail an. Das allerdings verläuft im Sande, denn der Täter hat schließlich nicht die E-Mail-Adresse des eigentlichen Kunden angegeben. Praktisch häufig erst recht spät erfolgt dann die Mahnung an den Warenempfänger per Post.

    Damit ergibt sich für den Käufer erstmals der Anlass, anzunehmen, dass etwas nicht stimmt – er könnte vermuten, dass diese Zahlungaufforderung selbst womöglich betrügerischer Natur ist. Im Ergebnis sieht es dann so aus: Der Kunde hat die Ware bezahlt und erhalten. Der Täter hat die Zahlung des Kunden erhalten (und ist womöglich abgetaucht). Der Händler steht im Regen: Er ist seine Ware los, hat aber keine Kaufpreiszahlung erhalten.

Die Masche ist damit nicht völlig neu, sondern gleicht etwa der Konstellation, wie sie beim Dreiecksbetrug via PayPal gegeben ist. Wie viele Betroffene es bis dato gibt, dazu könne man derzeit nichts sagen, so das LKA Niedersachsen, da die entsprechenden Mahnschreiben, die das Geschehen ans Licht bringen könnten, häufig gerade erst zugestellt werden würden.

Die Behörde weist zudem darauf hin, dass das Phänomen bisher besonders im Zusammenhang mit Amazon-Shops aufgetreten sei, vereinzelt aber auch auf anderen Plattformen. Einige Fake-Shop-Betreiber haben sich auch als Partnershop der geschädigten Händler ausgegeben.

Wie können sich Käufer und Verkäufer vor dieser Masche schützen?

Klar ist: Völlig gefeit ist man insbesondere vor Internetkriminalität wohl kaum. Konnten beispielsweise Phishing-E-Mails vor nicht allzu langer Zeit noch sehr einfach an Rechtschreibung und Grafik ausgemacht werden, geben sich Betrüger mittlerweile häufig deutlich mehr Mühe. Ergeben sich Hinweise dafür, dass man Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte man sich grundsätzlich an die Polizei wenden.

Hilfreich ist unter Umständen auch die Dokumentation aller damit in Verbindung stehenden Daten und Abläufe. Im Zweifel sollte ein Rechtsbeistand kontaktiert werden.

Tipps für Betreiber von Amazon-Shops:

  • Vor der Ausspähung der eigenen Zugangsdaten und der anschließenden Kaperung des Shops hilft natürlich ein sensibler Umgang mit diesen Zugangsdaten. Nützlich sind zusätzliche Sicherungsmethoden wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

  • Amazon sollte möglichst umgehend kontaktiert werden, wenn sich Hinweise ergeben, dass unberechtigte Personen Zugang besitzen.

  • Skepsis bei kleinen Abweichungen innerhalb eigentlich gut bekannter und gewöhnter Prozesse, beispielsweise der Anmeldung, kann ebenfalls nützlich sein.

Tipps für „echte Shops“:

  • Hier gibt es ein wesentliches Einfallstor für Betrüger: die Zahlung auf Rechnung. Davor, dass hier jemand fremde Daten angibt, schützt selbst eine Bonitätsprüfung im Zweifel nicht.

  • Auf die Zahlung auf Rechnung zu verzichten, ist für viele Händler aus wirtschaftlicher Sicht aber unter Umständen eine schlechte Option. Gedanken machen kann man sich dann allerdings über die konkrete Ausgestaltung, beispielsweise könnte diese Option nur für Stammkunden angeboten werden.

Tipps für Käufer:

  • Man kann beispielsweise prüfen, ob der auf der Sendung angegebene Absender mit dem eigentlichen Verkäufer übereinstimmt. Zwar können die Daten durchaus auch in legitimen Fällen abweichen, etwa beim Dropshipping. Im Zweifel aber kann etwa der Marktplatz-Betreiber kontaktiert werden.

  • Insbesondere auf Amazon gibt es nicht nur Rezensionen für die Produkte, sondern auch für die Verkäufer. Diese können vor der Bestellung überprüft werden.

  • Rabatte und Angebote sind nicht unüblich. Ist das Angebot auffällig günstig, könnte dies dennoch ein Indiz sein.

 

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Geschrieben von Melvin Louis Dreyer

Kommentare

#4 Marie 2023-07-28 14:51
Ich hatte bei "Weltbild" bestellt. Die bestellte Ware wurde geliefert. Mir fiel auf, der Status "bestellt veränderte sich nicht auf" geliefert".
Shopname änderte sich 2x, habs auf verschiedenen Wegen Amazon gemeldet und um Rückmeldung gebeten, kam nie.
Ware wurde von echter Firma Weltbild geliefert, viel zu teuer. Kostenlose Rücksendung war möglich (Erhielt trotzdem Mahnung da angeblich nicht angekommen. Aber ich hatte Nachweis Sendungsverfolg ung. Aus "Kulanz" wurde Kundenkonto ausgeglichen). Amazon hatte meine Kontodaten nicht herausgegeben, nur Name und Adresse, daher erfolgte da wenigstens keine Zahlung.
Es war viel Aufwand und Ärger. Obwohl ich "aufpasse"
#3 Michaela 2023-06-30 15:45
Offensichtlich bin auch ich Opfer geworden. Natürlich wurde beim Welt Verlag bestellt. Was ich bis jetzt nicht gelesen habe ich was ich jetzt machen soll. Gibt es da auch eine übliche Vorgehensweise, wenn die Masche schon nicht *so Neu* ist? Grüße
#2 Björn Brauer 2023-02-21 19:23
So neu ist die Masche überhaupt nicht und gibts bei Ebay schon seit fast einem Jahr.
Wenn man sich die Foren bei Ebay durchschaut, findet man zuhauf Kunden, die auf diese Weise geschädigt wurden. Interessant ist hierbei, das von den Betrügern speziell bei Ebay vorrangig bei Welt-Verlag bestellt wird.
#1 gunnar 2023-02-21 09:15
die adresse des lieferanten kontrollieren, ist ja fast unmöglich.
man bekommt doch fast nirgends mehr vom plattformbetrei ber wirklich irgendwelche angaben.
nach wenigen monaten hat man da eigentlich nichts mehr zum suchen.
geschweige denn wenn man mit paypal dort zahlt.
da findet man selbst für den garantiefall zb nach 8 monaten, keine wirklichen rechnungen wieder.
oder ewiges nachforschen und suchen.
dazu dann vielleicht den mitgliedsnamen + strasse und ort. da kommt die post dann aber nicht an.



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