Amazon hat erneut seine Vorschriften für Rezensionen geändert. In den USA hat der Online-Marktplatz jetzt auch die sogenannten Gefälligkeits-Rezensionen verboten und schiebt damit Produkttestern  oder Bewertungs-Clubs einen Riegel vor. Doch konsequent ist Amazon dabei nicht: Der hauseigene  „Club der Produkttester“ namens „Vine“ bleibt erlaubt. Update: Das Verbot ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen.

Nahaufnahme Hand malt mit Kreide Sterne
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Produktbewertungen sind sowohl für Online-Händler als auch für Kunden ein unersetzbares Gut. Während die einen auf den Aussagen der anderen Käufer die Kaufentscheidung treffen, steigern gute Bewertungen die Conversionsrate der Händler.

Amazon Vine: Der eigene Bewertungs-Club bleibt erlaubt

Gerade letztes Phänomen hat auf Amazon dazu geführt, dass immer mehr Fake-Rezensionen veröffentlicht wurden. Erst letzte Woche hatte Amazon.com deswegen seine Rezensionsrichtlinien geändert. Seitdem dürfen in den USA nur noch Käufer Produktbewertungen verfassen, die insgesamt über ihren Account 50 US-Dollar ausgegeben haben. Doch Manipulationen können auf Amazon auch anders durchgeführt werden. Wie der Tool-Anbieter Review Meta letztens erst nachgewiesen hat, sind die sogenannten „Gefälligkeits“-Bewertungen bzw. auch Incentive-Rezensionen genannt, ein ernstzunehmendes Problem auf dem Marktplatz. Der Grund: Die Bewertungen fallen durchschnittlich um 0,3 Sterne besser aus, was schnell dazu führen kann, dass ein solches Produkt vom Durchschnitt unter die sechs Prozent der am besten bewerteten Produkte rückt. 

Nun kam es am 03. Oktober 2016 zu einem kleinen Paukenschlag. Amazon hatte auf seinem Blog ein erneutes Update der Richtlinien bekannt gegeben. In diesem heißt es: „Wir haben heute unsere Community Richtlinien geupdatet und damit Incentive-Rezensionen verboten, außer sie stammen aus dem Amazon Vine Programm.“ Was bedeutet das jetzt?

Wie intomarkets.com schreibt, hat das Verbot von fremden Bewertungsclubs bzw. von „Gefälligkeits“-Bewertungen allgemein auf Händler keine sonderlich großen Auswirkungen – außer die Produktbewertungen wurden so generiert. Dann dürfte sich entsprechender Frust breit machen. Bewertungsportale hingegen dürften mehr als geschockt sein, „denn mit dieser Ankündigung ist mal eben über Nacht das Business-Modell im Eimer.“

Mehr Produkte für Vine-Bewerter?

Auch wenn die neunen Vorschriften bisher nun in den USA gelten, ist davon auszugehen, dass diese auch in Deutschland zur Geltung kommen werden. Wie man bei intomarkets.com vermutet, werden wohl nun einige Händler verstärkt Agenturen oder Bewertungsportale, bzw. Facebook-Gruppen, bemühen, um noch viele Rezensionen aufzubauen. Ob sich das lohnt, bleibt abzuwarten, denn wie auf techcrunch.com zu lesen, hat Amazon damit begonnen, bereits vorhandene „ exzessiv generierte Produkttester-Reviews“ im Nachgang zu löschen.

Mit dem neuen Schritt geht Amazon nicht nur gegen die Manipulation bei Bewertungen vor, sondern pusht zudem noch seinen eigenen „Club der Produkttester“ namens „Vine“. Wie Amazon selbst ankündigt, soll Vine „even more useful“ werden – was auch immer das bedeuten soll. Es ist aber zu vermuten, dass sich Amazon Vine für mehr Händler und Hersteller öffnet und entsprechend den Pool an verfügbaren Produkten für seine Tester erweitert. Es ist aber ebenfalls zu vermuten, dass sich Amazon diesen „Service“ von den Händlern vergüten lassen wird.

Update: Verbot gilt nun auch für Deutschland - Rezensionen gelöscht ... [29.10.2016]

Nachdem Amazon die Gefälligkeitsbewertungen in den USA verboten hat, wird nun auch in Deutschland nachgezogen. Wie OnlinehändlerNews berichtet, wird es nun auch hierzulande untersagt, Bewertungen über Produkttester zu generieren. Im Speziellen geht es dabei um anreizbasierte Rezensionen, die direkt oder indirekt beeinflusst wurden - beispielsweise durch Rabatte oder Geschenke.

Das Verbot geht mittlerweile so weit, dass Amazon sogar damit begonnen haben soll, ältere Bewertungen von Produkttestern zu löschen. Bereits eine halbe Millionen Bewertungen, von denen etwa 70 Prozent anreizbasiert sein sollen, seien der neuen Vorschrift bereits zum Opfer gefallen sein.

 

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Geschrieben von Julia Ptock