Amazons Plan, Pakete mit Drohnen auszuliefern, scheint in weite Ferne zu rücken. Der Grund: Die US-Flugsicherungsbehörde FAA hat einen Regelentwurf vorgelegt, der die gewerblichen Drohnenlieferungen praktisch ausschließt. Private Nutzer können hingegen aufatmen – die Nutzung von Drohnen für Filmaufnahmen soll weiterhin erlaubt bleiben.

Prime Air Drohne Amazon
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Die gewerbliche Nutzung von Drohnen zur Auslieferung von Paketen scheint in den USA vor dem Aus zu stehen. Nachdem es bereits immer wieder zu „Streitereien“ zwischen Amazon und der US-Flugsicherungsbehörde FAA wegen des „Amazon Prime Air“-Programms gekommen ist, legte die Behörde nun einen Regelentwurf vor, der die gewerblichen Drohnenlieferungen praktisch ausschließt.

Drohnen nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzbar

Mit dem fast 200-seitigen Regelentwurf hat die FAA erstmals Regeln für die Zulassung unbemannter Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm vorgelegt. So wird unter anderem festgelegt, dass die Drohnen nicht höher als 150 Meter fliegen dürfen und stets in Sichtweite des Piloten sein müssen. Weiterhin ist der Betrieb nur tagsüber erlaubt. Die Maximalgeschwindigkeit darf 160 h/km nicht überschreiten. Zudem müssen die Drohnen-Piloten mindestens 17 Jahre alt und von der FAA lizensiert sein. Wie der Tagesspiegel berichtet, müssen sich diese dann aller zwei Jahre einem Test der FAA unterziehen.

 

Die genannten Regelungen machen deutlich, dass eine kommerzielle Drohnennutzung, wie sie zum Beispiel Amazon plant, vorerst nicht stattfinden wird. Amazon-Manager Paul Misener äußert sich kritisch zu dem Regelentwurf und erklärt, dass Amazon sein Projekt mit den vorhergesehenen Beschränkungen nicht weiter fortführen könnte. Gegenüber der Zeitung „USA Today“ sagte er zudem, dass die FAA die Bedürfnisse des Unternehmens nicht ignorieren dürfte.

Drohnen für Privatnutzung weiterhin erlaubt

Was für Amazon eine weitere Barriere in der Entwicklung des „Amazon Prime Air“-Programms bedeutet, ist für private Nutzer kaum von Belang. Diese werden, sollte das Regelwerk so umgesetzt werden, weiterhin keine Lizenz brauchen. Weiterhin sollen Drohnen auch für Filmaufnahmen und für die Erhebung von Informationen über Bauwerke und landwirtschaftliche Nutzflächen problemlos einsetzbar sein.

 

Allerdings bestehen auch bei diesen Verwendungen Regeln. Wie t3n schreibt, dürfen die Drohnen nicht über unbeteiligte Menschen gesteuert werden. Diese Einschränkung wird dabei nicht nur für Amazon zum Problem. Auch Fotoaufnahmen von Demonstrationen oder andere Luftaufnahmen zur Überwachung könnten damit vor dem Aus stehen.

 

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Geschrieben von Julia Ptock