Amazon ist dafür bekannt, die Welt verändern zu wollen. Einen Einblick in dieses stetige Streben gewähren die zahlreichen Patente, die der Online-Riese in den vergangenen Jahren beim US-amerikanischen Patentamt eingereicht hat.

 

Gitterstäbe vor schwarzem Grund
GenOMart / Shutterstock.comac

In den vergangenen Jahren hat Amazon zahlreiche Patente angemeldet. Gewiss werden nicht alle patentierten Erfindungen auch tatsächlich das Licht der Welt erblicken und es bis zur Marktreife schaffen – doch darum geht es auch nicht. Die Patente verdeutlichen, dass hinter den Kulissen von Amazon an einer Welt von Morgen getüftelt wird.„Höher, schneller, weiter!“ – Ein Motto, dem sich Amazon-Gründer Jeff Bezos verbunden fühlen dürfte. Allein die schiere Anzahl der Patente, die das Unternehmen in den vergangenen Jahren eingereicht hat, verdeutlicht, wie stark der Wille ist, sich immer weiterzuentwickeln. Wir haben mal ein paar Patente zusammengesammelt. Dabei wird deutlich: An spannenden Entwicklungen arbeitet Amazon in den unterschiedlichsten Abteilungen.

#1 Amazon-Software will beim Gärtnern helfen

Einen grünen Daumen beweist Amazon mit einem Patent aus dem Outdoor-Sektor: Das Dokument aus dem Jahr 2017 beschreibt eine Software, die einen Garten, ein Feld oder sonstige Grünanlagen anhand von Fotos analysiert und dem Nutzer dann Vorschläge unterbreitet, wie er das Grundstück mit Blick auf Pflanzen, Kräuter, Obst und Gemüse optimieren kann. Wie das möglich ist? Die Software erkennt, welche Gewächse im Garten bereits gepflanzt wurden und macht sogar Störfaktoren aus, die entfernt werden sollten, weil sie das Wachstum stören. Auch Ergänzungs- bzw. Pflanzvorschläge und Informationen zur Ernte etwaiger Früchte soll das System liefern. Um aus der Garten- schließlich eine Gaumenfreude zu machen, sollen zu guter Letzt auch Rezepte vorgeschlagen werden, die auf den angebauten Obst- und Gemüsesorten basieren.

 

 

Patent für Gartensoftware von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent Nr.: US 9,779,442 B1; 2017

#2 Amazon und der Wunderspiegel

Vom Garten in den Kleiderschrank geht es mithilfe eines Wunderspiegels: Diesen hatte sich Amazon Anfang 2018 patentieren lassen. Dabei handelt es sich um einen Spiegel, der mit neuen Technologien, wie Sensoren und Kameras, Projektoren, Displays und Lichtern,  ausgestattet ist. Dadurch können sich Kunden virtuelle Kleidung auf ihr Spiegelbild projizieren lassen – und zwar selbst dann, wenn sie nicht nur stocksteif stehen, sondern sich auch bewegen. Um zu erleben, wie die potenziell neuen Kleidungsstücke im Alltag aussehen, ist es für die modebegeisterten Shopper sogar möglich, sich in virtuelle Szenerien versetzen zu lassen: Auf diese Weise können sie sehen, wie sie Abendkleider in einer Disko-Szene oder lässige Sommerkleidung am Strand oder auf einer Wiese tragen. Hokus Pokus!

 

Patent für Hightech-Spiegel von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent Nr.: US 9,858,719 B2; 2018)

#3 Kopfhörer, die bei Gefahr eingreifen

Ein Gadget, das sich nicht (oder zumindest nicht primär) um den Style-Faktor, sondern um die Sicherheit der Kunden kümmern soll, ist ein Kopfhörer, der beim US-amerikanischen Patentamt seit 2016 eingetragen wurde: Dieser soll in der Lage sein, störende Geräusche von außen zu mindern, sodass der Nutzer in den vollen Hörgenuss seiner Lieblingsmusik kommt. So weit so gut. Doch wie sieht es aus, wenn der Nutzer in eine Gefahrensituation gerät und dann ein herannahendes, hupendes Auto oder einen Krankenwagen akustisch nicht wahrnehmen kann, weil die Geräusche abgedämpft werden?

Auch dafür hat Amazon eine Lösung: Laut den vorliegenden Dokumenten ist der Kopfhörer technisch nämlich in der Lage, Klänge einer Sirene oder einer Hupe und sogar Schlüsselwörter wie Namen zu erkennen. Liegt eine Gefahrensituation vor und werden entsprechende Warnsignale vernommen, schaltet das Gerät sofort ab, sodass der Nutzer auf die Gefahr reagieren kann.

#4 Drohnen im Anflug, Teil I: Form und Aussehen

Das Thema Drohnen scheint Amazon magisch anzuziehen. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen zahlreiche Patente rund um die unbemannten Flugobjekte beim Patentamt eingereicht. Dass viele dieser Patente in der Online-Szene große Schlagzeilen machten, lag nicht zuletzt an den vielfältigen und teils kuriosen Formen, die Amazon dabei im Sinn hat:

Der Drohnen-Turm

Eines der Patente sieht beispielsweise ein mehrstöckiges Fulfillment-Center vor, das quasi wie ein Bienenstock funktionieren und zahlreiche Start- und Landemöglichkeiten für Drohnen bieten soll: Aus diesem zentralen Turm könnten die Drohnen starten, dann die Pakete zu den Kunden bringen, um im Anschluss wieder zum Drohnen-Tower zurückzukehren. Besonders in sehr dicht besiedelten Städten (wie etwa London, Tokio oder New York) könnte sich dieses Patent von 2015 als nützlich erweisen.

 

Patent für Drohnen-Turm von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent-Dokument (USPTO; Patent Pub. No.: US 2017/0175413 A1)

 

Der Drohnen-Zeppelin

Ähnlich kurios, aber noch „luftiger“ als der Drohnen-Turm gestaltet sich ein Patent aus dem Jahr 2016. Dabei handelt es sich nicht um ein „stationäres“ Drohnen-Gebäude, sondern um ein gigantisches Luftschiff. Dieses soll den Unterlagen zufolge als fliegendes Warenhaus über dicht besiedelten Gebieten schweben und Waren lagern, die zu bestimmten Zeitpunkten (zum Beispiel aus saisonalen Gründen) vermehrt nachgefragt werden. Kleine Drohnen sollen die gekauften Produkte dann aus dem Zeppelin zu den Kunden fliegen. Dabei sollen sich die Drohnen auch untereinander über Wetterlagen, Windbedingungen oder mögliche Flugrouten austauschen können.

Patent für Drohnen-Zeppelin von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent No.: US 9,305,280 B1; 2016 )

Übrigens: Im April 2019 sorgte ein Video im Netz für großes Aufsehen: Darin zu sehen war ein solches Luftschiff, das über den Himmel schwebte und aus dem ein ganzer Schwarm an Drohnen heraus startete – teils beladen mit Paketen. Zwar handelte es sich bei dem Video um eine computergenerierte Fälschung, doch einen Einblick in die Zukunft könnte es dennoch geben.

 

Die Mini-Drohne

Bei der Entwicklung der Drohnen hat Amazon allerdings nicht nur die hauseigene Logistik im Kopf, sondern auch Situationen, in denen es um private Hilfestellung oder sogar Notfalleinsätze geht. Dies wird aus einem Patentantrag von 2016 deutlich, in dem Amazon eine Mini-Drohne beschreibt, die mit Kameras und Mikrofonen ausgestattet ist und den Nutzer im Alltag begleiten könnte: Zu privaten Zwecken könnte das fliegende Helferlein beispielsweise dabei helfen, das abgestellte Auto auf einem großen Parkplatz wiederzufinden. Doch auch in potenziell gefährlichen Situationen – wie etwa bei Rettungs- oder Polizeieinsätzen – könnte sich ein solcher Gefährte als nützlich erweisen: Wenn Beamte beispielsweise vor Ort beschäftigt sind, könnte die Mini-Drohne Nummernschilder oder Umgebungen fotografieren oder Aktivitäten überwachen.

Patent einer fliegenden Mini-Drohne von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent No.: US 9,471,059 B1; 2016 )

 

#5 Drohnen im Anflug, Teil II: Funktionen

Die Besonderheit der Flugobjekte liegt jedoch nicht allein in ihrem Äußeren. Wirft man einen Blick auf die verschiedenen Patente, so wird sehr schnell deutlich, dass Amazon die Drohnen mit den unterschiedlichsten Funktionen und Fähigkeiten ausstatwten will – sie sollen eben nicht nur fliegen und zumeist auch Waren transportieren können, sondern noch weitere Aufgaben übernehmen. 

Lieferdrohnen können auf Stimmen und Gesten reagieren

Um das Liefererlebnis mit Drohnen für die Kunden noch komfortabler zu machen, hat Amazon auch über die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Mensch und Maschine nachgedacht: In einem Patent von 2018 beschreibt der Konzern daher eine Drohne, die sowohl auf menschliche Hand- und Körpergesten als auch auf Stimmen reagieren kann. In der Praxis könnte sich diese Funktion dann so gestalten: Streckt der Empfänger der Drohne einen einladenden Daumen entgegen, winkt hektisch mit den Armen oder fängt an zu schreien, könnte die Drohne auf Basis ihrer verschiedenen Sensoren den Anflug – je nach Art der Gesten oder Worte – prüfen und ihr Verhalten anpassen. Ziel ist es, Gefahrensituationen zu vermeiden oder Lieferoptimierungen vorzunehmen, zum Beispiel indem die Drohne das Paket fallen lässt oder ihren Flugweg ändert.

Patent einer Drohne von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent No.: US 9,921,579 B1; 2018 )

 

Sprechende Drohnen

Übrigens soll die Konversation zwischen Drohne und Mensch nicht nur einseitig, sondern in beide Richtungen funktionieren. Heißt: Ein anderes Patent sieht vor, dass die Lieferdrohne auch selbst sprechen kann. Steht eine Person beispielsweise in der Einflugschneise oder in der vorgesehenen Drop-Off-Zone, in die ein Paket abgeworfen werden soll, könnte die Drohne den Menschen entsprechend warnen. Selbst eine Zuschaltung des Kundenservices sei dabei möglich.

Patent für sprechende Drohne von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent No.: US 9,747901 B1; 2017 )

 

Feuer oder Einbrecher? – Drohnen sollen helfen

Pakete zu liefern ist nicht alles, was die Amazon-Drohnen in Zukunft tun sollen. Auch sicherheitsrelevante Aufgaben – wie etwa die Überwachung von Fahrzeugen oder Grundstücken – könnten die Flieger irgendwann übernehmen: So sollen die Drohnen laut einem Patent aus dem Sommer 2019 unter anderem mit chemischen Sensoren oder Geräuschdetektoren ausgestattet sein. Auf diese Weise wären sie in der Lage, zu erkennen, wenn in der Nachbarschaft etwas nicht stimmt, es brennt oder sich unbefugte Personen auf einem Grundstück befinden. Bei Auffälligkeiten könnte sofort die Polizei oder die Feuerwehr alarmiert werden.

Fluggerät mit Selbstzerstörungsmodus

Dass eine Lieferung via Drohne unter Umständen auch Gefahren birgt, ist bekannt. Doch auch für solche Fälle hat Amazon vorgesorgt: Kommt es zu einem bedrohlichen Zwischenfall (wie dem Ausfall eines Propellers oder der Explosion einer Drohnen-Batterie), soll ein Selbstzerstörungsmechanismus zum Tragen kommen. Ein Patent von 2019 sieht vor, dass sich das Gerät im Fall der Fälle in seine Einzelteile auflösen soll, sodass herabfallende Drohnenteile möglichst klein sind und dementsprechend möglichst wenig Schaden anrichten können. Auch äußere Bedingungen, wie etwa Flugroute, die Umgebung oder die Wetterbedingungen sollen im Rahmen der Selbstzerstörungssequenz berücksichtigt werden. Um die Produkte nicht zu gefährden und den Abwurf des Pakets abzufedern könnte die Sendung dabei auch gezielt über einem Baum abgeworfen werden, so das Patent.

Patent für selbstzerstörende Drohne von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO, Patent Nr.: US 9,828,097, 2017)

#6 Alexa – Hilfestellung bei Gesundheit und Krankheit

In den vergangenen Jahren hat Amazon hart daran gearbeitet, die hauseigene Sprachassistentin Alexa in die Häuser und Wohnungen der Menschen zu integrieren. Waren ihre Funktionen anfangs noch auf das Abspielen von Musik oder das Ansagen des Wetters beschränkt, haben sich ihre Fähigkeiten im Laufe der Zeit stetig erweitert. Ein Amazon-Patent von 2019 lässt erahnen, dass Alexa künftig nicht nur die Aufgaben einer bloßen Assistentin übernehmen soll, sondern sich sogar um das medizinische Wohl ihrer Besitzer kümmern könnte.

In dem Dokument wird beschrieben, dass Alexa in der Lage sein soll, die Stimme des jeweiligen Nutzers zu analysieren und in diesem Zusammenhang eben auch Rückschlüsse auf dessen Gesundheitszustand zu ziehen. Ist der Sprechende erkältet, hat er eine zittrige Stimme oder klingt er depressiv, sei das System in der Lage, diese Zeichen einer Erkältung oder einer emotionalen Belastung zu erkennen und sogar entsprechende Ratschläge geben: Möglich wäre etwa, dass Alexa passende Medikamente vorschlägt oder auch entsprechende Werbeanzeigen ausspielt.

#7 Zwinkern und Bezahlen

Datensicherheit spielt eine immer größere Rolle im Online-Handel: Datendiebstahl, Hackerangriffe oder Identitätsklau sind nur einige Risiken, mit denen Branchen-Player zu kämpfen haben. Aus diesem Grund befasst sich Amazon eben auch mit Security-Belangen rund um Payment, wie etwa ein Patent aus dem Jahr 2016 zeigt. Darin wird beschrieben, wie Zahlungen mittels biometrischer Daten – genauer gesagt mithilfe von Selfies – sicherer gemacht werden sollen, schließlich können Passwörter geklaut werden oder verloren gehen. Auf Basis neuer Technologien der Gesichtserkennung sollen die Nutzer mit der Smartphone-Kamera nicht nur ein reines Selfie machen. Sie werden überdies dazu aufgefordert, bestimmte Bewegungen zu vollführen – etwa zu lächeln, den Kopf zu drehen oder auch zu zwinkern. Dieses Prozedere zielt darauf ab, dass Betrüger die Zahlungen nicht mit einem einfachen Foto des Nutzers autorisieren können. 

Patent für Zahlen per Zwinkern von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent-Dokument (USPTO, Patent Pub. No.: US 2016/0071111 A1)

 

#8 Logistik: Von Käfigen und Bändern

Neuartige Gadgets hat sich Amazon nicht nur für den privaten Gebrauch einfallen lassen. Auch in der Logistik kommen bekanntermaßen immer häufiger Innovationen zum Einsatz. Doch in der Vergangenheit gab es besonders hier durchaus massive Kritik an den sogenannten Innovationen.

Der Menschenkäfig

Eine besonders obskur wirkende Idee ist ein Menschenkäfig, den sich Amazon für die hauseigenen Logistiklager ausgedacht hat. Wie dem Patent zu entnehmen ist, bietet die vergitterte Box genug Platz für einen Mitarbeiter. Die Box selbst ist ausgestattet mit einem Greifarm und Rollen an der Unterseite. Der Grundgedanke ist Folgender: Der Käfig bietet den Arbeitern Schutz, beispielsweise vor herabfallenden Gütern oder motorisierten Fahrzeugen innerhalb der hallen. Durch die integrierten Rollen sei also eine gefahrlose Bewegung durch jene Bereiche möglich, die wegen erhöhter Verletzungsgefahr für Mitarbeiter eigentlich zu gefährlich sind.

„Manchmal werden sogar schlechte Ideen zum Patent angemeldet“, gestand Amazon damals ein. Mit diesem Statement reagierte das Unternehmen auf massive Kritik, die unter anderem von Kate Crawford von der New York University kam. In ihrem Blog nannte sie den menschenkäfig ein „außergewöhnliches Beispiel der Entfremdung in der Arbeit“.

Patent von Amazon für einen logistischen Käfig
Screenshot aus Amazon-Patent-Dokument (USPTO; Patent Pub. No.: US 9,280,157 B2; 2016)

 

Armband soll Fehler reduzieren

Ein Patent aus dem Jahr 2016 beschreibt ein weiteres Wearable aus dem logistischen Bereich – genauer gesagt ein Tracking-Armband –, das speziell für Mitarbeiter in den Logistikzentren vorgesehen ist. Durch die Möglichkeit, Abstandsmessungen vorzunehmen, soll das Armband vibrieren, wenn der Mitarbeiter zum falschen Produkt greift und somit ein Paket falsch gepackt werden könnte. Während Amazon die Logistikarbeit auf diesem Wege effizienter machen und Fehlerquellen minimiert will, kritisierten Arbeitsrechtler, dass man mithilfe der Armbänder jederzeit auch die exakte Position von Mitarbeitern erfassen und die Dauer bestimmter Arbeitsaufträge tracken kann. Sie befürchten eine umfassende Überwachung der Angestellten.

Patent für Logistik-Armband von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent-Dokument (USPTO, Patent Pub. No.: US 2017/0278051 A1)

#9 Lagerung unter Wasser

Die Weite des Himmels hat Amazon mit seinen Drohnen bereits erobert. Und wie es aussieht, sollen künftig auch die Tiefen des Wassers folgen: Dies geht zumindest aus einem Patent von 2017 hervor. Darin wird eine Logistik-Variante aufgezeigt, bei der Waren unter Wasser in wasserfesten Containern gelagert werden sollen. Wird ein Produkt bzw. ein Container benötigt, soll ein akustisches Signal ertönen, das dazu führt, dass Luft aus einem Kanister entweicht. Mithilfe dieser Luft soll dann ein Ballon aufgeblasen werden, der das gewünschte Paket an die Oberfläche bringt. Grundsätzlich ist die Unterwasser-Lagerung der Container auch auf unterschiedlichen Ebenen bzw. Etagen angedacht, wobei der Konzern auch Prognosen zur Nachfrage bestimmter Produkte berücksichtigen will.

Patent für Unterwasser-Lagerung von Produkten von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent Nr.: US 9,624,034 B1; 2017)

#10 Die perfekte Lieferung

Zu guter Letzt dürfen an dieser Stelle auch zwei Patente nicht fehlen, die deutlich machen, dass Amazon stetig um die Gunst der Kunden ringt und dementsprechend auch die Lieferung der Pakete so angenehm wie möglich machen will.

Wenn der Bus das Paket bringt

Erst in diesem Jahr wurde Amazon ein Patent zugesprochen, das aufzeigt, dass künftig vielleicht nicht mehr die Paketboten die Päckchen bringen, sondern die Busfahrer. Was kurios klingt, hat einen ganz pragmatischen Hintergrund: Amazon möchte nämlich da sein, wo die Kunden sind. Und die gehen nun mal täglich zur Arbeit und fahren auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut der Dokumente sollen in entsprechenden Bussen spezielle Schränke bzw. Schließfächer eingebaut werden, aus denen sich die Kunden dann – bestenfalls auf dem Heimweg – ihre Pakete mitnehmen können. Im Vorfeld wäre eine Benachrichtigung via Smartphone angedacht, sodass die Empfänger auch wissen, dass ihr Paket abholbereit ist. Als Zielgruppe fasst Amazon hier übrigens nicht unbedingt Großstädter in den Blick, denn hier sind logistische Services in der Regel noch besser ausgebaut. Vielmehr könnten mit dieser Methode Kunden angesprochen werden, die sehr ländlich und eben nicht in der Nähe von Abholstationen wohnen.

Patent für Paketlieferung durch Bus von Amazon
Screenshot aus Amazon-Patent (USPTO; Patent Nr.: US 10,192,189 B2; 2019)

Amazon: Pakete verschicken – noch vor der Bestellung?

Deutlich kurioser mutet ein Patent aus dem Jahr 2013 an: Es beschreibt, wie Amazon Bestellungen schon verschickt, noch bevor ein Kunde den entsprechenden Kauf überhaupt getätigt hat. Möglich werden soll dieses Konzept durch die Millionen Daten und die tiefen Einblicke in die Verhaltensweisen, Einkaufsgewohnheiten und Vorlieben der Kunden, auf die Amazon zugreifen kann. Daraus ließen sich auch Vorhersagen treffen, welche Produkte Kunde demnächst bestellen könnten. Auch bereits getätigte Einkäufe, Wunschlisten sowie Suchanfragen sollen in die Prognosen einfließen. Amazon nennt diese Option „anticipatory shipping“ also „vorausschauende Lieferung“. Als konkretes Praxisbeispiel wird hier beispielsweise auf ein neues Buch verwiesen, das Amazon direkt am Erscheinungstag ausliefern könnte.

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Geschrieben von Tina Plewinski