Alexa durfte kürzlich als einzige Zeugin eines Tötungsdelikts an der Verurteilung eines Täters mitwirken.

Alexa Dot
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Was Datenschützer an Alexa kritisieren, hat nun in einem Strafprozess vor dem Landgericht Regensburg einen Täter final überführt: Der Mann war angeklagt, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin in seiner Wohnung gewürgt haben soll, bis der Tod eingetreten ist. Das Problem war, dass er selbst die Tat abstritt und alle anderen, gängigen Beweise nicht ausgereicht haben, um die Täterschaft zu belegen. Also musste zu einer ungewöhnlichen Zeugin gegriffen werden. Was der Täter nämlich nicht wusste: Alexa hatte alles mitgeschnitten und zeigte sich vor Gericht sehr redefreudig.

Alexa vor Gericht: Eine Frage der Zulässigkeit

Der Fall ist nicht nur wegen der dramatischen Geschichte interessant, sondern auch juristisch gesehen spannend. Die Zulässigkeit von Alexa als Zeugin in einem Strafprozess ist nämlich gar nicht so einfach herzuleiten. Strafrechtlerin Sandra Baumann schreibt dazu in der NWZ, dass Audioaufnahmen in privaten Räumen von der Strafprozessordnung im Rahmen des sogenannten großen Lauschangriffs geregelt sind. Dabei geht es aber darum, dass die Ermittlungsbehörden Abhörgeräte in einer Wohnung installieren. Aufnahmen von Geräten zu nutzen, die die Personen selbst in ihre vier Wände eingebracht haben, ist hingegen nicht vorgesehen.

Das Gericht kam aber nach einer Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Aufnahmen von Alexa als Beweismittel zugelassen werden. Die Aufnahmen stellen zwar einen Eingriff in die Privatsphäre des Täters dar; dieser Eingriff wiegt im Verhältnis zur Aufklärung eines Tötungsdeliktes aber weniger schwer. 

Smarthome-Geräte: Die Zukunft der Beweisführung?

Bereits im Sommer 2019 forderten die Innenminister auf ihrer Konferenz, Smarthome-Geräte als Beweismittel prinzipiell vor Gericht zuzulassen. Ob es wirklich so weit kommen wird, bleibt abzuwarten. Die kleinen Assistenten sammeln im Alltag eine Menge von Daten – und zwar nicht nur von Tatverdächtigen, sondern auch von unbeteiligten Dritten, die mit im Haushalt wohnen. Außerdem greifen die Geräte eben nicht nur Daten ab, die mit einem Verbrechen in Zusammenhang stehen könnten, sondern auch sehr sensible Daten, wie etwa sexuelle Präferenzen und Informationen zur Gesundheit. 

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Geschrieben von Sandra May