Wegen der Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht Wesel eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen.

Soziale Distanz zwischen Figuren
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Betriebe und Geschäfte sehen sich zur Zeit besonderen Herausforderungen an Sicherheit und Hygiene ausgesetzt, dafür sorgt die Covid-19-Pandemie. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, sollen besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört etwa das sogenannte Social Distancing, also das Einhalten eines Abstandes von meist 1,5 bis 2 Metern zur nächsten Person.

Ob seine Arbeitnehmer in den Logistiklagern diesen empfohlenen Sicherheitsabstand einhalten, wollte Amazon offenbar mittels Videoüberwachung kontrollieren – das berichtet etwa rp-online und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel.

Wurde das Mitspracherecht des Betriebsrates verletzt?

Der Betriebsrat des in Rheinsberg sitzenden Unternehmens sei insofern gegen dieses Vorhaben vorgegangen. Das Arbeitsgericht gab dem Unterlassungsantrag nun in Teilen statt.

Bei der Kontrolle verwende Amazon im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellte Aufnahmen, die es auf im Ausland gelegenen Servern mithilfe einer Software anonymisiere. Das Gericht ging bei seinem Beschluss davon aus, dass diese Datenübermittlung ins Ausland der eigentlich im Betrieb geltenden Vereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras widerspreche. Damit seien Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt worden. Laut Betriebsverfassungsgesetz stehen einem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten zu. Dazu zählt etwa die Einführung und Anwendung technischer Maßnahmen, mit denen das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern überprüft werden soll. Dazu gehören auch Regelungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes.

CRN zufolge hatte Amazon die Maßnahme für deutsche Logistikzentren bereits Anfang April in einem Blogeintrag angekündigt. Im Leipziger Standort werde diese Maßnahme allerdings nicht eingesetzt, da der dortige Betriebsrat diese ablehne. Neben der Kameraüberwachung würden auch Temperaturmessungen eingesetzt, heißt es weiter.

„Wir werden die Entscheidung des Arbeitsgerichts Wesel sorgfältig prüfen. Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund haben wir einige unserer besten Experten für maschinelles Lernen damit beauftragt, Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Sicherheitsabstände in unseren Gebäuden zu prüfen“, teilt ein Sprecher von Amazon auf unsere Anfrage hin mit.

Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht.

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Geschrieben von Melvin Louis Dreyer