Einer Beteiligung von Amazon an der Online-Essensplattform Deliveroo steht nun nichts mehr im Weg.

Lieferantentasche des Online-Anbieters Deliveroo
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Darf sich Amazon an Deliveroo beteiligen? Das ist die Frage, der die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) in den vergangenen Monaten nachgegangen ist. Am Einstieg des Konzerns beim Essenslieferanten gab es bereits kurz nach Bekanntwerden der Pläne im Mai 2019 erste Kritik, da dieser Schritt den Wettbewerb nachhaltig verschieben könnte.

Doch nun ist die Wettbewerbsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass ein Einstieg keine Probleme für den Markt darstellt und hat dementsprechend grünes Licht gegeben. In einer offiziellen Mitteilung der Behörde heißt es: „Die heutige endgültige Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen Prüfung dieses Geschäfts und der Märkte, in denen Amazon und Deliveroo tätig sind. [...] Unsere Entscheidung spiegelt das Ausmaß der Investition von Amazon in Deliveroo (16 % des Eigenkapitals des Unternehmens) und seine Anreize wider, in beiden Märkten zu konkurrieren. Die CMA stellte letztendlich fest, dass dieses Investitionsniveau den Wettbewerb in beiden Märkten nicht wesentlich verringern wird. “

Zwischenzeitlich äußerte auch die Wettbewerbsbehörde bedenken

Dass die CMA so entscheiden würde, war noch nicht immer klar. So hatte die Behörde Ende 2019 ihre Phase-1-Untersuchung abgeschlossen und war damals zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass durchaus eine „realistische Aussicht“ bestünde, dass die anvisierte Beteiligung den Wettbewerb auf dem Markt schädigen könnte. Daraufhin leitete die Behörde weitere Schritte bzw. eine Phase-2-Untersuchung ein, die den potenziellen Deal noch eingehender untersuchen sollte.

In dieser zweiten Phase wurde untersucht, inwieweit es wahrscheinlich wäre, dass die Beteiligung negative Folgen für den Wettbewerb hätte. Allerdings verwies Deliveroo an dieser Stelle an, dass sich die Corona-Pandemie erheblich auf die eigenen Geschäfte auswirkt und sogar zum Scheitern des eigenen Unternehmens führen könnte – sofern Amazon die Investition doch nicht durchführen könnte.

„Angesichts der Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit der finanziellen Situation von Deliveroo kam die CMA zu dem Schluss, dass Deliveroo die Kriterien für ein ‚scheiterndes Unternehmen‘ erfüllt und dass der Marktaustritt sowohl für den Wettbewerb und als auch für die Kunden schlechter sei als die Investition zu genehmigen. Auf dieser Grundlage wurde der Deal vorläufig abgewickelt“, schreibt die britische Wettbewerbsbehörde weiter.

CMA wird wieder einschreiten, falls Amazon die Beteiligung ausbauen will

Auch die schnelle Gesundung der Lage rund um Essenslieferungen im weiteren Verlauf der Pandemie führte die CMA nicht zu einem anderen Urteil – obwohl Deliveroo aus dieser neuen Situation heraus nicht mehr als angeschlagenes Unternehmen eingeschätzt wurde. Die Wettbewerbshüter verweisen in ihrer finalen Beurteilung allerdings deutlich darauf, dass sie erneut einschreiten und neuerliche Untersuchungen starten werden, falls sich Amazon dazu entschließen sollte, die Anteile an Deliveroo auszubauen und die Kontrolle über den Essensdienst somit weiter zu verstärken.

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Geschrieben von Tina Plewinski