Amazon und Ebay lagen seit geraumer Zeit vor Gericht im Clinch. Dabei ging es um gezieltes Abwerben von Online-Händlern.

Zwei Kartons übereinander: eins von Amazon, eins von Ebay
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Die beiden Online-Riesen Amazon und Ebay stehen sich schon lange als Rivalen gegenüber. Und das nicht nur auf dem digitalen Parkett, sondern auch vor Gericht. Bereits im Herbst 2018 hatte Ebay Amazon vorgeworfen, Verkäufer illegal von seiner Plattform abgeworben zu haben, und reichte in den vergangenen Jahren zwei entsprechende Klagen ein. Doch vor Gericht konnte Amazon nun einen Sieg gegen Ebay erringen.

Ebay sieht wettbewerbswidriges Verhalten

Die erste Klage von Ebay ging Ende 2018 an einem kalifornischen Gericht ein, wobei der Konzern Amazon als Angeklagter aufgeführt wurde. Eine zweite Klage wurde ein dreiviertel Jahr später, im Sommer 2019, von Ebay eingereicht, dieses Mal an einem Bundesgericht, wobei nicht Amazon selbst, sondern speziell drei Manager des Konzerns als Beschuldigte aufgeführt wurden. 

Konkret sollen Mitarbeiter von Amazon unter anderem über einen längeren Zeitraum verdeckt das interne Nachrichtensystem von Ebay genutzt haben, um Topseller zu kontaktieren und diese dazu zu bringen, bei Amazon zu verkaufen. Um ihr Vorgehen zu verschleiern und nicht vom Ebay-System entdeckt zu werden, sollen die Amazon-Mitarbeiter bewusst Codes bzw. Schlagwortsuchen wie „AMZ“ oder „A.M.Z.N“ genutzt haben. Den in der zweiten Klage aufgeführten Managern wurde darüber hinaus auch Erpressung, Betrug sowie Einmischung in Vertragsbeziehungen zur Last gelegt.

Im Rahmen der Klagen strebte Ebay nicht nur an, dass das vermeintlich wettbewerbswidrige Verhalten von Amazon bestraft wird, sondern auch, dass Schadenersatzzahlungen vorgenommen werden.

Gericht sieht keine Schädigung von Ebay

Nach Angaben von GeekWire gingen beide Klagen in ein Schiedsverfahren und seien dabei gemeinsam geprüft worden. „Ein Gremium stellte fest, dass Amazon-Mitarbeiter zwar Vertragsverletzungen begangen haben, Ebay jedoch nicht nachgewiesen hat, dass es Schäden erlitten hat“, heißt es weiter. Aus diesem Grund entschied das Gericht im Sinne von Amazon und lehnte alle Ansprüche gegen den Konzern ab.

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Geschrieben von Tina Plewinski