Das Amtsgericht Augsburg hat in einem Fall wegen Diebstahls bei Amazon geurteilt.

 

Bild eines Amtsgerichts
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Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde jüngst ein Fall verhandelt, bei dem ein ehemaliger Mitarbeiter des Online-Riesen Amazon Produkte im Wert von rund 20.000 Euro gestohlen hatte. Rund 100 Handys, mehr als 100 Uhren sowie Elektroartikel soll er dabei im Mai des vergangenen Jahres an seinem Arbeitsstandort in Graben entwendet haben.

Stehlen fürs Glücksgefühl

„In einem Strafbefehl wurde eine neunmonatige Haftstrafe zur Bewährung verhängt. Dagegen legte der Mann aber Einspruch ein, sodass der Fall vor Gericht landete“, schreibt die Augsburger Allgemeine. Dass der Mann die Gegenstände tatsächlich an sich genommen hatte, sei unstrittig gewesen. Ebenso, dass er sie aufgrund psychischer Probleme entwendet hatte. Das Gutachten eines Arztes habe ihm Kleptomanie, also zwanghaftes Stehlen, bescheinigt. 

Er wollte die gestohlenen Produkte demnach nicht verkaufen oder nutzen: „Die Sachen habe er gestohlen, weil ihm dies ein kurzfristiges Glücksgefühl beschert habe“, heißt es weiter. Hintergrund des zwanghaften Stehlens seien unter anderem auch der Druck der Coronakrise sowie familiäre Probleme gewesen. Vor seiner Frau habe er die Produkte in der gemeinsamen Wohnung versteckt.

Auch Richterin sah Besonderheiten im Fall

Mit Blick auf die Hintergründe des Diebstahls sah der Anwalt des Angeklagten die Strafe, die die erste Instanz verhängte, als zu hart und ging in Revision. Er strebte die Einstellung des Verfahrens an, da sich sein Mandant zum Zeitpunkt der Taten in behandlungsbedürftigem Zustand befunden habe. Ein klassischer Diebstahl sei deshalb nicht gegeben.

Auch Richterin Silvia Huber vom Amtsgericht Augsburg sah die Besonderheiten des Falls – eine Einstellung sei ihrer Einschätzung nach aufgrund der Höhe des Schadens allerdings schwierig. Zu Gunsten des Angeklagten wurde selbst aus Sicht der Staatsanwältin auch gewertet, dass der 38-jährige Angeklagte nach der Entdeckung des Diebstahls allen Durchsuchungen von Wohnung, Auto und Amazon-Spind zugestimmt hatte.

Auf Basis der Hintergründe verhängte das Gericht schließlich eine Verwarnung sowie eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro, wobei die Geldstrafe auf Bewährung verhängt wurde, sodass diese nicht gezahlt werden müsse, sollte sich der Angeklagte nichts zu Schulden kommen lassen. Ob die Staatsanwaltschaft doch noch Rechtsmittel gegen das verhängte Urteil einlegen werde, war noch nicht bekannt.

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Geschrieben von Tina Plewinski