Gegen eine datenschutzrechtliche Verfügung wegen der Nutzung von Überwachungsmaßnahmen geht Amazon aktuell rechtlich vor.

Amazon Mitarbeiter
Frederic Legrand - COMEO / Shutterstock.com

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover klagt Amazon in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren gegen eine Verfügung der Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel, wie die Braunschweiger Zeitung berichtete.

Anlass für diese Verfügung gab, dass die Amazon Logistik Winsen GmbH im Logistikzentrum in Winsen/Luhe, im Landkreis Harburg, ein System anwendet, bei dem verschiedene Arbeitsschritte der Mitarbeiter per Hand gescannt werden. So können Vorgesetzte ständig einsehen, wie viele Pakete abgefertigt werden. 

Amazons Vorgehen im Oktober 2020 untersagt

Die Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, hat gegen diese Vorgehensweise am Logistikstandort im Oktober 2020 eine Verfügung erlassen, die die ständige Erfassung der Daten in dieser Form untersagt. Nach Angaben des Gerichts ist sie der Auffassung, dass dieses Vorgehen der ständigen Leistungsdaten-Erhebung gegen Datenschutz rechtliche Bestimmungen verstoße. 

Amazon hingegen rechtfertigt das Vorgehen damit, dass die minutengenauen individuellen Leistungswerte für die Steuerung der Logistikprozesse benötigt werden. Auf diese Weise will das Unternehmen ermitteln, wann Schwankungen auftreten: Die Leistungswerte der Mitarbeiter würden zeigen, ob an einzelnen Tagen besonders schnell oder langsam gearbeitet werde. Auf solche Veränderungen könne Amazon dann beispielsweise mit Umverteilungen und ähnlichen Maßnahmen reagieren.

Daten werden weiterhin erfasst

Bis über die Klage entschieden wird, werden die Daten weiter erfasst: Amazons Klage hat eine aufschiebende Wirkung gegenüber der Verfügung. Ob das umstrittene Verfahren auch in anderen Logistikzentren von Amazon eingesetzt wird, ist dem Gericht nicht bekannt. Das Logistikzentrum in Winsen ist eines von zwanzig Amazon Logistikzentren in Deutschland. Allein in Winsen sind 1.900 Mitarbeiter beschäftigt. 

Den ersten Verhandlungstermin hat die zuständige Kammer des Gerichts für Donnerstag an Amazons Standort angesetzt. 

Update: Amazon äußert sich zu dem Fall

„Wir schätzen die großartige Arbeit unserer Teams und nutzen Technologie, um ihre Arbeitserfahrung zu verbessern und sie in ihren Aufgaben zu unterstützen sowie um uns dabei zu helfen, Bestellungen der Kund:innen zu bearbeiten. Warenwirtschaftssysteme sind Industriestandard und Untersuchungen zeigen, dass sich diese positiv auf die Arbeitserfahrung der Mitarbeiter:innen auswirken. Wir sind überzeugt, dass das bestehende System dem deutschen Recht und den EU-Vorschriften entspricht. Wir haben gegen den Bescheid der niedersächsischen Datenschutzbehörde aus dem Jahr 2020 Widerspruch eingelegt, was zu dem bevorstehenden Gerichtstermin geführt hat.“

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Geschrieben von Hanna Hillnhütter




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