Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Hannover zugunsten Amazons entschieden. Verhandelt wurde über eine permanente Datenerfassung Amazons mittels Handscannern im Amazon Logistikzentrum Winsen/Luhe.  

Amazon Mitarbeiter
Frederic Legrand - COMEO / Shutterstock.com

Bereits im Jahr 2017 wurde gegen Amazon ein Kontrollverfahren von der niedersächsischen Datenschutzbeauftragen Barbara Thiel eingeleitet. Im Jahr 2020 wurden die Überwachungsmaßnahmen dann mit einer Verfügung untersagt (wir berichteten). Gegen diese ging Amazon vor und bekam nun vor Gericht recht. 

„Arbeitsklima der Angst“

Mittels Handscannern soll in bestimmten Bereichen jede Aktion der Mitarbeiter überwacht worden sein. So konnte die Arbeitsgeschwindigkeit der Angestellten genau ausgewertet werden. Aus Sicht der Datenschützer ist so ein Überwachungsdruck unter den Mitarbeitern entstanden, wie Heise berichtete.

Mitarbeiter sollen auch von einem „Arbeitsklima der Angst“ berichtet haben, schreibt t3n mit Verweis auf t-online.de. Aus Sicht der Datenschützer sei daher ein Überwachungsdruck bei den Mitarbeitern entstanden, der das Verhalten der Mitarbeiter beeinflussen kann. Denn Amazon könne so ständig verfolgen, wer wie schnell arbeitet und ob Geschwindigkeitsvorgaben eingehalten werden. 

Die vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichts hat sich für die Verhandlung das Amazonlager vor Ort selbst angeschaut und ließ sich durch das Logistikzentrum führen. 

Amazons Interesse überwiegt

Amazon hingegen ist der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Arbeitsoptimierung notwendig seien. Außerdem sei so eine objektive und faire Bewertungsgrundlage für Feedback und Personalentscheidungen möglich, so Amazon. 

Das Gericht nahm ebenfalls an, dass die Interessen Amazons überwiegen und die Maßnahmen zulässig sind. Die Richterin machte zwar deutlich, dass eine Entscheidung „sehr schwierig“ gewesen sei und sie auch überzeugt davon sei, dass ein Überwachungsdruck entsteht, allerdings führte das Gericht auch aus, dass sich die Überwachung positiv auf die Mitarbeiter auswirkt, da es objektives Feedback ermögliche. 

Das Gericht hörte vor seiner Entscheidung auch die Meinung des Betriebsrates an. Es war nicht der Auffassung, dass sich übermäßig viele Mitarbeiter diesbezüglich an den Betriebsrat gewandt hatten. 

Berufung möglich

Die Behörde war von der Urteilsbegründung nicht überzeugt. Vor allem, weil das Gericht den Überwachungsdruck anerkannte, aber dennoch die Interessen Amazons als höherwertig einstufte, so ein Sprecher der Datenschutzbehörde. Auch die Tatsache, dass die Berufung zugelassen wurde, ist für die Datenschutzbehörde ein Zeichen darauf, dass eine andere Sichtweise nicht abwegig ist. Ob die Behörde in Berufung gehen wird, ist allerdings noch unklar.

Amazon hingegen ist mit dem Urteil, wenig überraschend, zufrieden. Das Unternehmen erklärte, dass es sich über das Urteil freue und dass Warenwirtschaftssysteme branchenüblich seien. Zudem würden Untersuchungen positive Auswirkungen auf die Arbeitserfahrung der Mitarbeiter belegen. 

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Geschrieben von Hanna Hillnhütter




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