Amazon möchte sich vom Betriebsratsvorsitzenden des Winsener Logistikzentrum trennen. Das Arbeitsgericht muss jetzt entscheiden. 

Amazon Lager
Mike Mareen / Shutterstock.com

Das Logistikzentrum in Winsen stand bereits wegen des Vorwurfs der Mitarbeiterüberwachung in der Kritik (wir berichteten). Jetzt will das Unternehmen sich vom Chef des ansässigen Betriebsrates trennen. Am 5. April sollen sich beide Parteien im Behördenzentrum an der Adolph-Kolping-Straße in Lüneburg einfinden, wie der Winsener Anzeiger berichtete.

Schwänzen des Betriebsräte-Kongress

Grund für die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung sind Vorwürfe gegen den Betriebsrat-Chef, dass dieser zu Veranstaltungen auf einem Betriebsräte-Kongress nicht erschienen sei. Laut Amazon, soll er privaten Aktivitäten nachgegangen sein, statt Seminare zu besuchen. Oliver Kentschke, der Unternehmenssprecher von Amazon erklärte dem Winsener Anzeiger gegenüber, dass alle Mitarbeiter bei Amazon gleich behandelt würden, egal um welche Position es sich handelt. So sei es schlicht eine Frage der Gleichberechtigung, dass unabhängig von der Position der Mitarbeiter die gleichen Maßstäbe angesetzt werden. 

Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte

Allerdings gilt bei Betriebsräten ein besonderer Kündigungsschutz, sodass es mit einigen Hürden verbunden ist, den Vorsitzenden zu entlassen. Zunächst muss nämlich der Betriebsrat zustimmen, dass der eigene Leiter entlassen werden soll. Und das ist in diesem Fall wohl nicht geschehen. So muss Amazon sich jetzt zunächst die Einwilligung des Gerichts im sogenannten Zustimmung-Ersetzungsverfahren einholen. Dabei wird das Gericht sich auch inhaltlich mit der Begründung der Kündigung auseinandersetzen. Da es sich um eine fristlose Kündigung handelt, sind die Anforderungen hier noch mal höher. 

Gerichtssprecher Ermel mutmaßt bereits, dass sich dieser Fall über mehrere Instanzen hinziehen könnte. 

Am Wochenende war ein Besuch des Ministerpräsidenten Stephan Weil bei Amazon geplant, welcher abgesagt wurde. Grund dafür waren unter anderem Unstimmigkeiten bezüglich eines Gesprächstermins mit dem Betriebsrat.

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Geschrieben von Hanna Hillnhütter




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