Sie glänzen in goldenem Schimmer und erinnern an längst vergangene Tage: Amazon Coins. Die digitale Währung aus dem Haus von Jeff Bezos ist ein wahres Schmuckstück unter den Bezahlmitteln: Eine attraktive junge (Achtung Wortspiel!) Amazone mit gespanntem Bogen ziert die Front der Münzen. Doch so anziehend die Coins auf den Betrachter auch wirken mögen – die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen warnt nun vor den Gefahren, die die güldenen Geldstücke innehaben.
Amazon Coin

Amazon Coins: Trotz Wertbindung der Willkür von Amazon ausgesetzt

Es lässt sich vermuten, dass sich Jeff Bezos mit dem Start der Amazon Coins einen lang gehegten Traum verwirklicht hat. Welches Unternehmen wünscht sich schließlich nicht seine eigene Währung? Die digitalen Münzen sind im Wert von 1:1 an den US-amerikanischen Cent gekoppelt und im Februar 2013 als mögliches Zahlungsmittel auf der hausinternen Online-Plattform gestartet. Anwendung finden sie beispielsweise beim Kauf von Spielen und Software auf der Amazon-Plattform oder aber auch in Bezug auf In-App-Käufe.

Obwohl die Amazon Coins im eigentlichen Sinne (und dem Gebrauch nach) eher den Status einer Guthaben- oder Geschenkkarte bzw. –münze haben, werden sie in der Branche nichtsdestoweniger als Währung betitelt.
Kritik an der gängigen Amazon Coins-Praxis äußert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, weil sich der Konzern vorbehält, „das Programm jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise ändern, zeitweilig aussetzen oder einstellen“ zu können. Ein AGB-Vermerk, der scheinbar ganz zu Ungunsten der Verbraucher aufgesetzt wurde. Auch ein fehlendes Nutzer-Konto für die Amazon Coins wird bemängelt: Es findet sich keine (sonst gängige) nutzerfreundliche Übersicht, die vergangene Aktivitäten mit der Währung auflistet.

Währung mit „perfidem Sytem“

Eine der größten Nachteile der digitalen Währung dürfte allerding die Eigenheit sein, dass es beim Kauf der Amazon Coins nur feste Paketgrößen gibt. Zahlt man mit diesen einen „krummen“ Betrag, verbleibt stets ein Restbetrag. Um diesen nicht verfallen zu lassen, kaufen viele User immer wieder kleinere Coin-Pakete hinzu, um irgendwann (mit viel Glück) alle Goldmünzen bis auf den letzten Coin verbrauchen zu können. Bis das jedoch erreicht ist, haben sie viel Geld investiert, das sie unter anderen Umständen vielleicht nicht ausgegeben hätten.

Ein weiterer Faktor, der „dieses perfide System“ unterstützt: Ein Rücktausch der Amazon Coins in Cents ist nicht angedacht.

Und zu guter Letzt ist der Wert der Amazon Coins trotz Kopplung an den amerikanischen Cent nicht stabil, denn die genannten und überaus ärgerlichen Restbeträge oder auch Bouns-Coins verfallen nach 12 Monaten. Ob dabei immer alles glatt läuft, lässt sich für die Nutzer aufgrund des fehlenden Nutzer-Kontos natürlich nur schwerlich nachprüfen.

Aus all diesen genannten Gründen, rät die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen vom Gebrauch der güldenen Währung ab. Denn alles in allem würden die Nutzer auch den Blick auf die Mitbewerber von Amazon – zum Beispiel Google – verlieren. Die Zentrale kommentiert: „Wegen der Treuebindung besteht nämlich die akute Gefahr, den Preisvergleich mit konkurrierenden App-Stores zu vernachlässigen. Und das kann sich, so das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, durchaus rächen.“

Alles in allem also kein überragendes Zeugnis für die Währung des sonst so gefürchteten Branchen-Primus‘.
Geschrieben von Tina Plewinski




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