Als Amazon im November 2008 seinen Kindle in den USA präsentierte, ahnte noch niemand, was das für Konsequenzen für den Buchhandel haben würde. Mittlerweile hat Amazon in mehreren Ländern Kindle-Stores eingerichtet und die Verlage durch horrende Rabattforderungen in die Enge getrieben.

E-Book-Reader und Bücher
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Bücher sind für Amazon unverzichtbar

Dank seiner Marktposition hat der Online-Riese die Möglichkeit, Verlagen höhere Rabatte abzuringen als eine stationäre Buchhandlung. In einem Interview mit dem Börsenblatt im Mai 2008 berichten drei anonyme Gesprächspartner von den horrenden Forderungen. Das Schweigen in der Branche wird zum ersten Mal gebrochen.

Ende März 2010 lässt Amazon seine Muskeln spielen und schreibt in seine AGB eine Preisparitätsklausel. Damit will der Riese seine Verkäufer dazu verpflichten, ihre Waren nirgendwo billiger anzubieten als auf dem eigenen Market-Place. Und auch hier gilt: Wer nicht hören will, muss fühlen! Sollte ein Verkäufer nicht zustimmen, wird dessen Angebot entfernt. Kurze Zeit später ermittelt das Bundeskartellamt gegen die Geschäftsbedingungen. Erst Ende November 2013 beugt sich der Online-Versandhändler dem Bundeskartellamt und entfernt die Preisparitätsklausel aus seinen AGB. Das Verfahren wird eingestellt.

E-Books als neues Standbein

Mit der Einführung des E-Book-Readers „Kindle“ in den USA – in Deutschland ab Oktober 2009 – hat sich Amazon ein weiteres Standbein aufgebaut. Durch den eigenen Kopierschutz DRM hat Amazon die Verlage von sich abhängig gemacht. Mit 40 Prozent Marktanteil ist Amazon der größte E-Book-Anbieter in Deutschland. Entsprechend hart geht Amazon bei den Konditionsverhandlungen vor und setzt die Verlage mit unterschiedlichsten Mitteln unter Druck.

Der Streit, um aus Sicht der Verlage zu niedrigen E-Book-Preise, ist in Amerika ein Dauerbrenner. Anfang 2010 gab Amazon den Forderungen der Verlage noch nach und das Agency-Modell – bei dem Verlage die Preise für E-Books selbst festlegen können – wurde eingeführt. Fast drei Jahre später steht das Modell aufgrund einer Sammelklage in den USA vor dem Aus. Amazon kann die Niedrigpreise für E-Books wieder selbst bestimmen.

Rabatte von bis zu 50 Prozent für E-Books

Um die niedrigen Preise abzufangen, fordert Amazon hohe Rabatte von den Verlagen. Wer diese nicht geben will, wird bestraft, wie zum Beispiel der US-amerikanische Verlag Hachette oder die deutsche Verlagsgruppe Bonnier, deren Bücher teilweise nicht vorbestellt werden konnten oder nur mit sehr hoher Verzögerung geliefert wurden. Am 24. Juni 2014 reicht der Börsenverein des Deutschen Buchhandels deswegen Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Begründing: Amazon missbraucht absichtlich seine Marktstellung, um Rabatte zu erpressen. Amazon selbst sieht sich dabei als Opfer. Schließlich will der US-Versandriese nur das Beste für seine Kunden - zumindest betont er das so oft es geht - und wehrt sich nur gegen die höheren Preise, die der Bonnier-Verlag für seine E-Books verlangt.


Die komplette Chronik im Detail finden Sie hier als PDF:
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Geschrieben von Julia Ptock




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