Trotz Buchpreisbindung konnten Eltern Schulbücher über Amazons Affiliate-Programm günstiger beziehen. Das Landgericht Berlin hat das jetzt in einem Urteil untersagt.

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Die Buchhändler gehen weiter gegen Amazon vor und haben jetzt Medienberichten zufolge untersagt, dass Amazon Schulen weiter Rabatte auf Schulbücher gewährt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat gegen Amazon geklagt, weil Eltern über einen Affiliate-Link gemeinsam Schulbücher kauften, um Geld zu sparen.

Landgericht Berlin untersagt Rabatte für Schulbücher

Das Landgericht Berlin hat jetzt Amazon offenbar untersagt, weiterhin auch Schulfördervereinen Preisnachlässe im Rahmen seines Affiliate-Programms zu geben. Das Urteil sei aber nicht rechtskräftig.

Wie Golem.de berichtet, hatte Amazon dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher die preisgebunden sind, über einen Amazon-Link auf der Webseite des Schulfördervereins kauften. Amazon selbst gewährt über sein Affiliate-Programm Rabatte, wenn man Links auf Produkte von Amazon in der eigenen Webseite einbindet und die Kunden darüber einkaufen.

Laut dem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin seien allerdings die gewährten Rabattzahlungen durch Amazon an den Schulverein ein Verstoß gegen das Verbot von unlauterem Wettbewerb und gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Börsenverein begrüßt Urteil gegen Amazon

Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass das Amazon-Modell unzulässigen sozialen Druck auf Schüler und Eltern ausüben würde. Denn diese würden dadurch in die Situation gebracht, ihre Schulbücher bei Amazon kaufen zu müssen. Nur so könnten sie den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft vermeiden und moralischen Vorwürfen Dritter entgehen. Amazon würde laut dem Urteil das Verhalten dieser Verbraucher in unangemessener unsachlicher Weise beeinflussen.

Aus Sicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der schon länger gegen Amazon vorgeht, ist das Urteil zu begrüßen: „Nicht zum ersten Mal macht der weltgrößte Online-Händler durch rechtswidriges Handeln von sich reden. Dieses Modell ist ein weiterer Mosaikstein im rücksichtslosen Geschäftsgebaren von Amazon. Es ist unlauter, sich über sozialen Druck im Wettbewerb Vorteile zu verschaffen“, sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

 

 





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