Was musste sich Jeff Bezos nicht alles anhören?! Seine Träume und Pläne, Pakete mit Drohnen ausliefern zu lassen, wurden mit Spott und Häme überschüttet. Doch der Amazon-Vater ließ sich davon nicht einschüchtern und verfolgte die Flug-Lieferung mit Feuereifer. Jetzt könnte er die ersten Früchte dieser Ambitionen ernten.

Drohne im Himmel

(Bildquelle Drone: David Rodriguez Martin via Flickr, Bildausschnitt bestimmte Rechte vorbehalten)

Bisher hatte sich die US-Flugsicherheitsbehörde FAA mit Händen und Füßen gegen Amazons Drohnen-Pläne gewehrt. Im Sommer 2014 wurde der Einsatz der fliegenden Gerätschaften „im Rahmen kommerzieller Prozeduren“ – also auch im Zuge des Online-Handels – „auf absehbare Zeit“ für illegal erklärt.

Amazon: FAA sträubte sich lange gegen Drohnen-Tests

Wie wir hier berichteten, begründete die Behörde ihre Entscheidung damals unter anderem damit, dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Drohnen-Abstürze und Zwischenfälle verzeichnet wurden. In etwa 200 Fällen seien entsprechende Flugobjekte sogar in Flugverbotszonen in der Nähe von Flughäfen eingedrungen. Auch Beinahe-Kollisionen mit Flugzeugen oder Hubschraubern seien keine Einzelfälle gewesen. Alles in allem fußte das Verbot auf der Einschätzung, dass die Drohnen die Sicherheit im Luftraum gefährden würden.

Doch anstatt aufzugeben, blieb Amazon weiter am Ball setzte die Entwicklung in diesem Bereich fort. Der Konzern drohte sogar damit, die Forschung im Notfall auch ins Ausland zu verlagern. – Nun scheint es so, als seien die Bemühungen von Erfolg gekrönt: Denn wie Golem berichtet, hat Amazon jüngst von offizieller Seite – sprich, von der FAA – die Genehmigung erhalten, seine Drohnen-Lieferungen zu testen. Speziell ausgebildete Piloten am Boden, sogenannten Special Airworthiness Certificates, werden die Drohnen so im US-amerikanischen Luftraum steuern und testen dürfen.

Drohnen-Experimente von Amazon mit umfassenden Beschränkungen

Da es sich jedoch ausdrücklich um eine „Experimental-Flugerlaubnis“ handelt, ist der Einsatz der Drohnen stark eingeschränkt: So dürfen die Hightech-Flieger keinesfalls höher als 400 Fuß (das entspricht 120 Meter) gesteuert werden. Außerdem sind die Amazon-Tests auf die Tagesstunden beschränkt, wenn die Geräte gut sichtbar am Himmel schweben. Darüber hinaus muss der Pilot einige Erfahrung vorweisen und eine Privatpilotenlizenz sowie ein flugärztliches Attest vorweisen können. Zu guter Letzt muss sichergestellt werden, dass sich Pilot und Drohne stets in Sichtweite befinden.

Auch bürokratische Verpflichtungen sind Teil der Flugerlaubnis: Amazon muss der FAA im Monatsrhythmus detailgetreu Bericht erstatten und beispielsweise Auskunft darüber geben, wieviele Tests durchgeführt wurden, welche Länge die Flugdauer hatte, oder ob es Probleme mit der entsprechenden Soft- bzw. Hardware, insbesondere aber Kommunikationsunterbrechungen zwischen Pilot und Drohne, gab.

Obwohl Golem vermutet, dass unter diesen Bedingungen in Zukunft auch eine kommerzielle Nutzung erlaubt würde, bedeutet dies im Endeffekt jedoch auch das Ende der Hoffnung von Amazon. Wem nutzt eine Paketlieferung mittels Drohne, wenn das Fluggerät und der Pilot immer Sichtkontakt haben müssen? Unter diesen Umständen ist eine sinnvolle Verwendung im Online-Handel faktisch ausgeschlossen.

Einblicke in die geplante Funktionsweise der Amazon-Drohne gibt es im Übrigen in folgendem Video:

 

 

/ Geschrieben von Tina Plewinski




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