Ab jetzt können auch Handys, Smartphones und Tablets bei Amazons Trade-In-Programm eingeschickt werden. Bisher konnten nur gebrauchte Bücher, Games, DVDs und Blu-Rays eingetauscht werden.
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Der Umtauschservice von Amazon erfreut sich seit der Einführung im August 2011 sehr großer Beliebtheit. Durch die Erweiterung um die Kategorie Technik, wird sich Amazon wahrscheinlich über ein neues Nutzungs-Hoch freuen können, da sich kaum ein Markt so schnell weiter entwickelt wie der um Smartphones und Tablets. Mit Einführung der neuen Kategorie folgt Amazon der Ankauf-Plattform Momox.de.

Wie funktioniert das Trade-In-Programm?

Die Funktionsweise des Umtauschprogramms ist durchaus kundenfreundlich. Zuerst muss per Dropdown-Menü die entsprechende Kategorie ausgewählt werden. Durch die Angabe von EAN oder ISBN lassen sich direkt die entsprechenden Produkte anzeigen. Wer allerdings die genaue Kennzeichnung nicht kennt, kann auch über Schlagworte suchen. Nachdem das exakte Produkt ausgesucht wurde, muss man sich mit seinem Account bei Amazon anmelden und angeben, in welchem Zustand sich zum Beispiel das Smartphone befindet. Zur Auswahl stehen „wie neu“, „gut“ und „akzeptabel“. Wenn die Versandt-Daten angegeben wurden, muss man sich nur noch entscheiden, ob man, wenn Amazon den Zustand anders einschätzt als man selbst, trotzdem das Geld als Gutschein gutgeschrieben oder den Artikel zurückgesendet bekommen will.

Das Paket – den Lieferschein dazu kann man sich direkt über Amazon ausdrucken – muss dann binnen 7 Tagen nach dem Eintauschantrag auf dem Postweg unterwegs sein. Binnen zwei Tagen verspricht Amazon eine Überprüfung des Artikels. Wenn alles funktioniert, wird der entsprechende Betrag auf das Benutzerkonto gutgeschrieben.

Amazons Trade-In in der Kritik

So beliebt wie das Trade-In-Programm bei Kunden ist, so unbeliebt ist es zum Beispiel bei den Verlagen. So kam es im September 2012 zu einer Einstweiligen Verfügung gegen Amazon. Grund dafür war eine spezielle Rabatt-Aktion bei Büchern. Kunden, die gleich zwei Bücher umtauschen wollten, erhielten zusätzlich fünf Euro, wodurch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt das Buchpreisbindungsgesetz unterwandert werden könnte.

Erst am 16. August 2013 wurde die Verfügung vom Landgericht Wiesbaden aufgehoben, da der gewährte Rabatt ein Vorteil ist, der beim Einsenden der Bücher entstanden ist. Weitere Informationen zum Streit zwischen Amazon und den Verlagen, können im Artikel „Amazons Verlagsstreit – eine Chronik“ nachgelesen werden.

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Geschrieben von Julia Ptock




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