Weihnachten ist die wohl besinnlichste Zeit im Jahr: Doch genau wie die üppige Deko und die besinnliche Stimmung gehören auch doppelte oder ungeliebte Geschenke zu den Kennzeichen dieses Festes. Und weil sich Amazon auf die Fahne geschrieben hat, alle Kundenwünsche zu erfüllen, hat das Unternehmen nun die weihnachtliche Rückgabefrist ordentlich verlängert.

Uhr im Lichterglanz
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Schaut man dieser Tage auf die Hilfeseiten von Amazon, erblickt man in roten Lettern ein Kapitel namens „Unsere besondere Rückgabefrist zu Weihnachten“. Obwohl das Unternehmen die neuen vorübergehenden Richtlinien (noch) nicht groß angekündigt und noch nicht einmal auf seiner Startseite angepriesen hat, dürften sie für viele Kunden von großer Bedeutung sein. Denn der Online-Gigant verlängert die gesetzlich zustehende Widerrufsfrist von 14 Tagen erheblich.

Rückgabefrist bis Ende Dezember 2014

Das Unternehmen schreibt: „Sämtliche Artikel, die von Amazon.de zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2014 versandt wurden, können bis einschließlich 31. Januar 2015 zurückgegeben werden.“ Diese Bestimmung gilt sowohl für Käufe direkt von Amazon oder solche von Drittanbietern, für die Amazon den Versand übernimmt. (Darüber hinaus müssen die Artikel natürlich auch die sonstigen Rückgabebedingungen des Unternehmens erfüllen.)

Die vorübergehende Verlängerung der Rückgabefrist ist aus Kundensicht ein enormer Kaufanreiz – schließlich kann auf diese Weise sicher gestellt werden, dass auch frühzeitig bestellte Geschenke auch noch nach Weihnachten zurückgegeben werden können. Für konkurrierende Händler ist dieser Service natürlich alles andere als optimal, denn mit solchen Strategien kann Amazon seine Marktmacht weiter ausbauen.
/ Geschrieben von Tina Plewinski