Stets und ständig arbeitet Amazon daran, den hauseigenen Service zu verbessern und zu erweitern. Und wie es scheint, betrifft das auch den Bereich der Kindle-Bücher. Das Unternehmen hatte nämlich bereits vor einiger Zeit ein Patent eingereicht, bei dem es um den Weiterverkauf der hauseigenen E-Books geht.

Amazon Kindle E-Book-Reader im Gras

(Bildquelle Garden reading: Amazon Kindle : Michael Dales via Flickr, keine Änderungen, bestimmte Rechte vorbehalten)

Aus Sicht von Verlagen ist der Weiterverkauf gebrauchter Büchern ein unseliges Geschäft. Schließlich verdienen weder Autoren noch Verleger an diesen Transaktionen. Gleiches gilt natürlich auch für digitale Bücher. Doch genau hier will Amazon ansetzen und sich mit den Verlagen aussöhnen. Denn Amazon hat anscheinend Pläne in petto, die entsprechenden Rechteinhaber an einem Weiterverkauf von gebrauchten E-Books zu beteiligen. Das heißt, dass sowohl Autoren als auch Verlage von einer solchen Transaktion profitieren und einen Anteil der Marge erhalten würden.

Handel mit gebrauchten E-Books: Amazon-Konzepte liegen dem Patentamt vor

Da es sich bei dem Kindle-Universum von Amazon um ein geschlossenes System handelt, könne das Unternehmen auch relativ einfach und effektiv sicherstellen, „dass ein Nutzer ein E-Book tatsächlich nur ein Mal weiterverkaufen kann und dieses von seinem Gerät beziehungsweise aus seiner Cloud verschwindet, sobald die Lizenz für das E-Book den Besitzer wechselt“, schreibt das Branchenportal Buchreport.

Entsprechende Pläne und Konzepte werden an dem Fakt deutlich, dass Amazon bereits 2009 in den USA sowie zwei Jahre später in Kanada zwei Patentanträge formuliert und diese eingereicht hatte. In den Vereinigten Staaten wurde das Patent bereits 2013 bewilligt. Im kanadischen Raum allerdings sei der Patentprozess noch nicht abgeschlossen.

Befürchtung: Konzept stellt akute Gefahr für den Buchmarkt dar

Doch trotz der möglichen Beteiligung von Verlagen, dürfte man in der Branche nicht glücklich über solche Konzepte sein. Buchreport ließ Christian Sprang, einen Rechtsexperten vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, zu Wort kommen. Dieser wies darauf hin, dass ein digitales Buch nach Gebrauch – anders als eine gedruckte Ausgabe – keinen Qualitätsverlust erleide. Aus diesem Grund liefe der Primärmarkt Gefahr zusammenzubrechen, wenn sich der Weiterverkauf gebrauchter E-Books etablieren würde.

In Deutschland wäre ein Wiederverkaufskonzept gebrauchter E-Books ohnehin strittig. Zwar ist das Thema Wiederverkauf gebrauchter E-Books rechtlich noch nicht abschließend geklärt und es liegt auch kein ausdrückliches Verbot vor, mit diesen zu handeln, doch es gibt eine juristische Tendenz. Und diese besagt, dass der Weiterverkauf nicht gestattet oder zumindest höchst fragwürdig ist. Entsprechend steht die hiesige Umsetzung der Amazon-Pläne weiterhin in den Sternen.

/ Geschrieben von Tina Plewinski




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