In Großbritannien und den USA gibt es sogenannte Amazon-Go-Shops, bei denen kassenlose Zahlungssysteme verwendet werden. Dabei werden Kunden mit Kameras oder per Handscanner erkannt. In einer Sammelklage wird Amazon vorgeworfen, darauf nicht deutlich genug hinzuweisen, wie t3n berichtete

Amazon Go Store
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Im Bundesstaat New York existiert seit 2021 ein Gesetz, welches Unternehmen dazu verpflichtet, dass die Verarbeitung von biometrischen Daten mit auffälligen Schildern kenntlich gemacht werden muss. Etwa wenn Kameras beim Betreten des Ladens dazu fähig sind, die Personen zu identifizieren, oder wenn biometrische Daten, wie der Fingerabdruck, beim Betreten des Ladens über einen Handscanner genommen wird. 

Amazons Schilder zu klein?

In einer Sammelklage wird Amazon nun vorgeworfen, dass diese Schilder zu klein seien. Außerdem sollen diese erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes angebracht worden sein. Amazon soll die Handflächen scannen, um die Kunden beim Betreten des Ladens zu identifizieren. Durch Computer-Vision, Deep-Learning-Algorithmen und Sensorfusion sollen Form und Größe des Kunden gemessen werden, um sie zu identifizieren und zu verfolgen, was in den Läden gekauft wurde. Der Hinweis über diese Aktivitäten soll nach Aussage der Kläger nicht ausreichend gewesen sein. 

Allerdings müssen sich Kunden, um den Store zu betreten, zunächst in einer App anmelden und sich dann bei einigen Stores mit Handflächen-Scans ausweisen. Amazon entgegnet daher, dass die Kunden sich zuvor bewusst dazu entscheiden, diese Technik zu nutzen. Auch ohne die kritisierten Schilder weist Amazon während der Anmeldung auf die Datenverarbeitung hin. Die Kunden würden sich also selbst dazu entscheiden, die Stores zu nutzen. 

Ähnliche Konzepte in Deutschland

In einigen deutschen Großstädten gibt es ähnliche Konzepte von Rewe Pick & Go. Hier werden allerdings keine personenbezogenen Daten erhoben, sondern die Personen werden lediglich skelettartig erkannt. Es wird somit lediglich erkannt, ob die Person groß, klein, dick oder dünn ist und ob es die Person ist, die sich mit der App ausgewiesen hat, um darüber die Zahlung abzuwickeln. Allerdings werden keine weiteren personenbezogenen Daten dieser Person erfasst oder gespeichert. Auf die offensichtliche Kameraüberwachung wird auch hier hingewiesen. In Deutschland hätte eine ähnliche Klage also vermutlich wenig Erfolg.

Geschrieben von Hanna Hillnhütter
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