Details zu Amazon Prime sind laut einem österreichischen Gericht nicht transparent genug dargestellt.

Amazon-Prime-Logo auf einem Karton
rclassenlayouts / Depositphotos.com

Das Kundenbindungsprogramm Amazon Prime wurde in der Vergangenheit von Verbraucherschützern bereits kritisiert, weil viele Informationen nicht klar und transparent verfügbar seien. Dieser Ansicht war zuletzt auch die österreichische Verbraucherschutzorganisation VKI (Verein für Konsumenteninformation) und reichte entsprechende Klage ein.

Das Handelsgericht Wien (HG Wien) stimmte dieser Kritik nun zu: Die Art und Weise, wie die Informationen zu Preisen dargestellt sind, sei rechtswidrig. Konkret habe Amazon eine intransparente Darstellung gewählt und müsse bei acht Klauseln rund um die Themen Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht nachbessern.

Labyrinthartige Strukturen in der Kritik

Kundinnen und Kunden, sie sich über Gebühren der Mitgliedschaft, verschiedene Mitgliedschaftsmodelle oder auch Laufzeiten informieren möchten, gelangen demnach über einen entsprechenden Link nicht direkt zu den gewünschten Informationen. Stattdessen werden sie auf eine „Hilfe- und Kundenserviceseite“ geführt. Erst von dieser Seite aus werde die Navigation zu den entsprechenden Wunschinhalten ermöglicht, beschreibt der ORF das Prozedere.

Zumutbar sei dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Einschätzungen des Gerichts nicht: „Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, wird Joachim Kogelmann, Jurist der Verbraucherschutzorganisation VKI, zitiert. „Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren.“

Werden Mitglieder vom Widerruf abgehalten?

Mit Blick auf das Widerrufsrecht habe das Gericht überdies eine potenzielle Irreführung wahrgenommen. Amazon suggeriere, dass die Rücktrittserklärung vom Prime-Programm nur über eine ganz bestimmte Form möglich sei – etwa über Einstellungen im Kundenkonto, den Kundenservice oder die Nutzung eines Muster-Widerrufsformulars. Dies widerspreche allerdings den rechtlichen Grundlagen, nach denen der Widerruf keiner bestimmten Form bedarf. Das Widerrufsrecht sei daher intransparent gestaltet und könne unter Umständen Mitglieder davon abhalten, ihr Abo zu widerrufen.

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen bei Amazon informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

/
Geschrieben von Tina Plewinski

Kommentare

#1 Roland Bär 2024-02-27 17:20
Vor allem sollte endlich gegen die Kundenirreführu ng mit den empfohlenen Angeboten in der Buy-Box vorgegangen werden.

Warum? weil es für die Kunden irreführend ist.
Dem Kunden wird vorgegaukelt das "Beste Angebot" ist in der Buy-Box.
Verbraucherschützer
Selbstrernannte Vertreter der Internethändler - warum seid ihr untätig?



Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren