Die umfassende Überwachung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschert Amazon in Frankreich derzeit eine juristische Auseinandersetzung. 

LKW-Anhänger mit Amazon-Prime-Logo vor einem Amazon-Logistikzentrum
MikeMareen / Depositphotos.com

32 Millionen Euro – das ist die Geldstrafe, die Amazons Logistiksparte in Frankreich zahlen soll, weil der Konzern seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in aufdringlicher Weise überwacht haben soll. Die französische Aufsichtsbehörde CNIL hatte die Buße im Dezember 2023 verhängt und dem Unternehmen in diesem Rahmen vorgeworfen, ein Überwachungssystem errichtet zu haben, „das zu sehr in die Privatsphäre“ der Belegschaft eingreift.

Nun wird klar: Amazon will die Zahlung nicht begleichen und hat am vergangenen Freitag entsprechende Schritte gegen die Geldbuße eingeleitet. „Wir sind mit den Schlussfolgerungen der CNIL, die sachlich falsch sind, nicht einverstanden und haben beim Staatsrat Berufung eingelegt“, habe Amazon gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bestätigt.

Mitarbeitende unter ständigem Druck

Im Zentrum der Kritik steht insbesondere die Nutzung von Handscannern, die es Amazon ermöglichen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unverhältnismäßigem Maße zu überwachen: Die Geräte dokumentieren nicht nur Aufgaben in Echtzeit, sondern erlauben es zudem, durch die Speicherung und Auswertung von Daten genaue Details zu Bearbeitungszeiten und Arbeitsunterbrechungen zu erhalten.

„Diese Systeme führten dazu, dass die Mitarbeiter bei allen mit den Scannern ausgeführten Aufgaben genau überwacht wurden und somit unter ständigem Druck standen“, hieß es von der Behörde. Unter dieser Art von Überwachung stünden mehrere Tausend Menschen, die für den Konzern tätig sind.

Strafe in Höhe von drei Prozent des Unternehmensumsatzes

Dass Amazon Widerspruch gegen die Millionen-Strafe einlegen wird, kommt nicht ganz überraschend. Denn bereits kurz nach Bekanntwerden der CNIL-Entscheidung im Januar ließ der Konzern verlauten, dass man sich vorbehalte, in Berufung zu gehen.

Vor der Verhängung der Geldbuße hatte die CNIL im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht mehrere Untersuchungen durchgeführt, die nicht nur auf Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch auf Berichte der Presse folgten. Die daraus resultierende Strafzahlung in Höhe von 32 Millionen Euro entspreche drei Prozent des Umsatzes des französischen Tochterunternehmens.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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Geschrieben von Tina Plewinski




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