Das Bundeskartellamt befragt 400 Amazon-Händler, ob der Konzern den Wettbewerb in Deutschland gefährdet. 

Amazon.de-Lager in Bad Hersfeld
SSKH-Pictures / Shutterstock.com

Nimmt Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Deutschland ein? Damit beschäftigt sich das Bundeskartellamt (BKartA) und leitete im Mai 2021 ein entsprechendes Verfahren gegen Amazon ein. Wenn die Frage am Ende mit „Ja!” beantwortet wird, könnten die deutschen Wettbewerbshüter Amazon bestimmte Verhaltensweisen untersagen, die als wettbewerbsgefährdend eingestuft werden.

Damit mehr Informationen über die Marktposition Amazons gesammelt werden, hat das BKartA nun im Rahmen des Verfahrens eine Online-Befragung von Online-Händlern gestartet, die als Drittanbieter auf dem deutschen Amazon-Marktplatz tätig sind. 

Online-Händler können bis zum 8. November Einblicke liefern 

Das Bundeskartellamt forderte von Amazon die Kontaktdaten aller Händler in den Produktkategorien „Fashion und Accessoires“, „Elektronik und Computer“ und „Spielzeug und Babywaren“ an. Aus diesen Daten wurde dann anhand vordefinierter Kriterien eine Gruppe von mehr als 400 Dritthändlern ausgewählt. 

Wer ausgewählt wurde, erhält eine E-Mail vom Bundeskartellamt mit einem Zugang zu dem elektronischen Fragebogen, der bis zum 8. November ausgefüllt werden kann. Konkret geht es darin um die Marktstellung des Amazon-Marktplatzes und um seine Bedeutung für den Zugang zu Einzelhandelsmärkten. 

Das BKartA bittet alle ausgewählten Händler darum, auch wirklich an der Befragung teilzunehmen, damit die Ergebnisse repräsentativ sind und damit die Ermittlungsmaßnahme gegen Amazon aussagekräftig ist. Dritthändler, die nicht ausgewählt wurden, können Hinweise auf Kartellrechtsverstöße auch direkt an das Bundeskartellamt senden. Die Kontaktinformationen hierzu finden sich auf der Webseite des BKartA.

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Geschrieben von Patrick Schwalger




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