Ein nicht bestelltes Paket, darf man doch bestimmt behalten – oder?

Verloren - Sehr verlorener Wegweiser auf Wüstenhintergrund
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Neulich erzählte jemand auf X (ehemals Twitter), dass er unbestellt ein Paket von Amazon bekommen hat. Straße und Hausnummer stimmten, nur die Stadt war eben eine andere. Er meldete sich bei Amazon. Dort wurde ihm gesagt, dass er das falsch zugestellte entweder behalten oder wegwerfen könne. Aber: Ist das rechtlich so eigentlich korrekt?

Keine Falle, sondern ein Versehen

In den letzten Jahren ploppten immer mal Nachrichten von unseriösen Shops auf, die einfach Produkte versendeten und die Empfänger:innen mit Zahlungsaufforderungen überhäuften. Die Unternehmen argumentieren damit, dass durch die Annahme der Sendung ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Denn bei der Lieferung handele es sich um ein Angebot, welches durch die Annahme des Paketes auch im rechtlichen Sinne angenommen wurde. Das ist natürlich Quatsch und vom Gesetz her auch nicht so vorgesehen. 

Der § 241a BGB beschäftigt sich einzig und allein mit dem Umgang mit unbestellter Ware. Im ersten Absatz heißt es, dass durch so eine Lieferung keine Ansprüche begründet werden. Die Kundschaft kann entsprechend entscheiden, ob sie das Produkt behalten oder wegwerfen möchte. Eine Zahlungspflicht ergibt sich daraus jedenfalls nicht. Allerdings ist der hier beschriebene Fall ein anderer. Es geht darum, dass ein bestelltes Produkt schlicht an die falsche Person geliefert wurde.

Tipp: Aktiv werden

Erhält jemand ein Paket und erkennt, dass es einfach nur falsch zugestellt wurde, bestehen weiterhin Ansprüche seitens des Unternehmens, in dem Fall Amazon. Was ist aber jetzt zu tun? Personen, die solche Pakete empfangen, müssen sich eigentlich nicht melden. Tun sie es nicht, muss das Produkt aber aufbewahrt werden. In der Theorie hat Amazon nämlich bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Zeit, das Produkt zurückzufordern. 

Es ist also durchaus nützlich, sich direkt mit Amazon in Verbindung zu setzen. Welche Lösung hier gefunden wird, ist individuell. Handelt es sich bei dem Produkt um eines, was man nicht haben will und um dessen Entsorgung man sich aber auch nicht kümmern möchte, beispielsweise ein Elektrogerät, welches man mal nicht eben so entsorgen kann, dann sollte ein Rückversand vereinbart werden. Immerhin liegt der Fehler unterm Strich auch nicht bei der Person, die das Paket erhalten hat. 

Wie allgemein mit solchen Sendungen umgehen?

Wer ein Paket erhält, obwohl er nichts bestellt hat, sollte sich zunächst das Versandetikett anschauen. Handelt es sich um einen seriösen Shop und ergibt sich aus der Adressangabe, dass es sich um einen Versandfehler handelt? Dann sollte man den Shop kontaktieren. Handelt es sich um einen bekannten Shop, gibt es zu der Eingangs beschriebenen Masche vielleicht schon mehrere Einträge im Internet. So kann man das Unternehmen natürlich auch kontaktieren und klarmachen, dass man damit nicht einverstanden ist. Aber Achtung: Auf ironische Dankesbekundungen sollte verzichtet werden. Diese könnten ebenfalls als Annahme des „Angebotes“ verstanden werden und zu unnötigen Streitereien führen. Im Zweifel kann man sich als betroffene Person an eine Verbraucherzentrale wenden und sich dort individuellen Rat einholen. Diese kennen oft „ihre Pappenheimer“ und wissen, wie man am besten mit der Situation umgeht. 

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Geschrieben von Sandra May

Kommentare

#2 Werner Schmidt 2024-01-19 10:30
Danke für diesen Vorschlag.
Kundenservice von Amazon können nur Kunden anschreiben, ich bin nicht Kunde.
#1 Frank2 2023-09-25 11:32
ganz einfach Amazon Kundenservice anschreiben, ware ist abzuholen. max. Kostenfreit Lagerdauer zwei Tage, Maximale kostenpflichtig e Lagerdauer 14 Tage, danach erfolgt kostenpflichtig e Entsorgung...



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