Amazon muss einen Schritt auf seine Seller zugehen und seine Geschäftsbedingungen händlerfreundlicher gestalten – das ist aber nur ein kleiner Zwischensieg.

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„Amazon hat seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Marktplatzhändler in den vom Bundeskartellamt beanstandeten Punkten geändert und weitere Änderungen des Marktplatzbetriebs zugesichert, mit denen die wettbewerblichen Bedenken in Bezug auf die gerügten Verhaltensweisen ausgeräumt werden“ – so lautet das Ergebnis des Verfahrens im Fallbericht des Bundeskartellamtes. Unter anderem muss Amazon seine bisherigen Bestimmungen zu Kündigungsfrist, Haftung und Gerichtsstand ändern, die neuen Regelungen kann man im Detail bei den OnlinehändlerNews nachlesen. Und: Sie gelten nicht nur für den deutschen Marktplatz, sondern auch für Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Amerika und Asien.

Was bedeutet die Entscheidung?

Der übermächtige Gigant, dem sich viele Online-Händler durch seine Marktmacht beinahe ohnmächtig ausgeliefert fühlen und doch von ihm abhängig sind – endlich musste er einmal einknicken und sich quasi einer noch höheren Instanz beugen, könnte man meinen. Die neuen Regelungen machen das Geschäft für Seller auf Amazon sicherlich etwas einfacher und angenehmer, endlos Zeit zum Jubeln sollte man jedoch nicht einplanen. Denn für und auf Amazon gibt es noch viel zu tun, damit die Drittanbieter – die inzwischen 58 Prozent des weltweit über Amazon erwirtschafteten Bruttowarenumsatzes ranschaffen – rechtssicher, transparent und fair handeln können. Dementsprechend geteilt sind auch die ersten Händler-Reaktionen im Netz in verschiedenen Facebook-Gruppen: Von „Wo findet die Party statt???“ bis „Nö, es wird sich nichts ändern“.

Kartellamt hat nicht über Marktmacht geurteilt

Denn zum einen hätte es für den Online-Riesen deutlich schlimmer kommen können: Ohne den Deal hätte Jeff Bezos eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes gedroht. Außerdem gibt das Bundeskartellamt selbst zu, dass es „aufgrund der frühzeitig erklärten Kooperationsbereitschaft von Amazon“ in Sachen Marktmacht gar nicht weiter nachgehakt hat! So heißt es im Bericht: Es wurden „keine vertieften Ermittlungen und keine abschließende rechtliche Würdigung vorgenommen, so dass dieser Punkt im Ergebnis offen geblieben ist.“ Im Klartext: Amazons übermächtige Rolle bleibt in weiten Teilen bestehen – und die Baustellen auf dem Marktplatz ebenso. Regelmäßig ist etwa auf Branchen-Konferenzen sowohl von Online-Händlern als auch Anwälten zu hören, dass rechtssicherer Handel auf Amazon quasi nicht möglich sei. 

Da passt es nur, dass Amazon aktuell bereits den nächsten Schuss vor den Bug bekommt, denn auch die EU hat gerade ein Kartellverfahren gegen Amazon eröffnet, wie OnlinehändlerNews berichtet. Dabei geht es vor allem um Amazons Nutzung der Verkaufsdaten der Online-Händler. Hier besteht unter anderem wohl die Gefahr, dass Amazon erfolgreiche Produkte durch Eigenmarken ersetzen könnte

Wie gesagt: Die Zeit zum Jubeln ist kurz.

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Geschrieben von Markus Gärtner




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