Darf Amazon in Ausnahmefällen seine Angestellten auch sonntags arbeiten lassen? Diese Frage ist rechtlich immer noch nicht endgültig geklärt.

 

Justitia mit einem großen Fragezeichen
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Im vierten Quartal werden Online-Händler Jahr für Jahr mit weihnachtlichen Bestellungen geflutet. Die Zahl der Bestellungen steigt rapide an und die Arbeit in den Logistikzentren stellt die Unternehmen regelmäßig vor große Hürden. Auch Amazon darf sich in der Weihnachtszeit über gigantische Bestellmengen freuen, muss diese aber auch bewältigen können. Um dies zu schaffen, hatte der US-Riese seine Mitarbeiter in der Vergangenheit ausnahmsweise auch sonntags arbeiten lassen. Doch ist dies überhaupt erlaubt?

Amazon verlor bereits in zwei Instanzen 

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sonntagsarbeit bei Amazon wurde noch nicht abschließend geklärt. Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die Vorweihnachtszeit bei der Bezirksregierung in Düsseldorf gestellt und wollte damit an zwei Adventssonntagen je 800 am Standort Rheinberg für die Abwicklung der weihnachtlichen Bestellungen einsetzen. Ohne eine entsprechende Sonntagsarbeit entstünde ein unverhältnismäßiger Schaden, argumentierte Amazon damals.

Die Gewerkschaft Verdi sah dies allerdings anders und ging gegen die Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit vor. 2018 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die erteilte Bewilligung rechtswidrig war. Auch die zweite Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, schloss sich diesem Urteil an und bekräftigte 2019, dass ein Ansteigen der Bestellungen kein ausreichender Grund sei, Amazon-Mitarbeiter in der Vorweihnachtszeit an Sonntagen arbeiten zu lassen. 

Ganz konkret verwies das OVG auch auf ein Eigenverschulden von Amazon, da das Unternehmen mithilfe gezielter weihnachtlicher Marketing-Maßnahmen 2015 die Geschäfte noch weiter vorantrieb.

Gerichtlicher Streit geht in die nächste Runde

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen. Das OVG sah in dem Thema eine grundsätzliche Bedeutung und ließ eine entsprechende Revision zu. Diese wurde durch das Land NRW sowie eine Amazon-Tochter genutzt, schreibt Heise Online. Aus diesem Grund wird die Sonntagsarbeit die Gerichte auch in der kommenden Zeit beschäftigen:  Am 27. Januar 2021 setzt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut mit dem Thema auseinander.

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Geschrieben von Tina Plewinski




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