Eine Zollkontrolle in Schleswig-Holstein deckte mehrere Verstöße von Subunternehmen auf, deren Angestellte im Amazon-Paketverteilzentrum arbeiten.

Schwerpunktprüfung Logistikgewerbe des Hauptzollamts Kiel in Bad Oldesloe am 17.08.2021
Schwerpunktprüfung bei Amazon, Bild: Hauptzollamt Kiel

Am 17. August führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine regionale Schwerpunktprüfung bei Amazon durch. Die Behörden kontrollierten bei 159 Beschäftigten in einem Logistikstandort in Bad Oldesloe Ausweispapiere sowie die Einhaltung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, zwingender Arbeitsbedingungen, sozialversicherungsrechtliche Pflichten und Bezüge und prüften illegale Arbeitsverhältnisse. 

Amazon war nicht direktes Ziel der Kontrolle

Rund 120 Zöllnerinnen und Zöllner, zusätzliche Einsatzkräften der Polizei und Bundespolizei sowie Mitarbeiter der Ausländerbehörde und des Technischen Hilfswerks waren auf dem Logistikareal des Online-Konzerns im Einsatz. 

Überprüft wurden direkt beim Verteilzentrum als auch bei Subunternehmen beschäftigte Lagerarbeiterinnen und -arbeiter sowie Werkbusfahrerinnen und -fahrer. Insbesondere Angestellte von Subunternehmen wollten die Behörden in diesem Zusammenhang überprüfen: „Es geht nicht um die Firma Amazon, sondern um die Mitarbeiter der Subunternehmen, die als Lagerarbeiterinnen und Lagerarbeiter beschäftigt sind“, erläuterte eine Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel gegenüber der Nachrichtenagentur RTN

Illegale Beschäftigung aufgedeckt

Bei der Kontrolle habe man 19 Menschen angetroffen, die aus afrikanischen Ländern stammen und keine gültigen Aufenthaltstitel besaßen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ein Mitarbeiter ohne gültigen Aufenthaltstitel war von der Ausländerbehörde zur Festnahme ausgeschrieben, teilte die Kieler Zollbehörde mit. Zusätzlich habe bei den 19 Personen der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes bestanden. Seit 1. Juli 2021 ein Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde zu zahlen. Ob weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vorliegen, werde sich erst bei der umfangreichen Geschäftsunterlagenprüfung im Anschluss ergeben.

Immer wieder kommt es hierzulande in Logistik- und Paketzentren, u. a. bei Amazon zu derartigen Kontrollen und der Aufdeckung von Verstößen. So deckten Zöllnerinnen und Zöllner etwa im Mai nach einem anonymen Typ die Nutzung falscher Ausweispapiere an einem Amazon-Standort in Nordrhein-Westfalen auf. Auch die Arbeitsbedingungen der Amazon-Zusteller gerieten erst im vergangenen Monat ins Visier der Behörden. Mit derart kontinuierlichen Prüfungen wolle die Finanzkontrolle dafür sorgen, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten komme. 

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Geschrieben von Hanna Behn




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