Neben konkreten Nutzungszahlen der einzelnen EU-Ländern enthält der Transparency Report Informationen zu Betrugsprävention und Beschwerdefällen.

Amazon Firmengebäude
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Der seit kurzem geltende Digital Services Act verlangt von Amazon, konkreter Zahlen und Daten zu Nutzer:innen und Sicherheitsvorkehrungen vorzulegen. Jetzt legte das Unternehmen den ersten, sogenannten Transparency Report vor. Zukünftig soll dieser halbjährlich neu aufgelegt werden. Wie aus dem Report hervorgeht, führt Deutschland das Feld mit rund 60,4 Millionen monatlichen Nutzer:innen deutlich an. 

Erstmals konkrete Zahlen zum Nutzungsverhalten auf Amazon

Normalerweise hält der E-Commerce-Riese sich gerne bedeckt, was konkrete Zahlen angeht. Nachdem im August mit dem Digital Services Act, kurz DSA, ein „digitales Grundgesetz“ in Kraft trat, kommt der Konzern jetzt aber nicht mehr um die Angabe mancher Daten herum. Und so bietet der jetzt vorgelegte Transparency Report einige spannende Kennzahlen, über die zuvor nur gemutmaßt werden konnte. 

Wenig überraschend sind dabei die nach Nutzeranzahl stärksten Länder Europas. So liegt Deutschland mit 60,4 Millionen aktiven Nutzer:innen pro Monat weit vorn. Italien und Frankreich folgen mit deutlich geringeren Zahlen von 38,1 sowie 34,6 Millionen Nutzer:innen respektive. Das geringste Nutzungsvolumen kann die Slowakei mit 51.728 Personen pro Monat aufbringen.

Der Nutzungsseite gegenüber stehen die Mitarbeitenden des Unternehmens. Über 21 EU-Staaten verteilt sollen dies mittlerweile über 150.000 Festangestellte sein. Neben Büro-Standorten in rund 50 europäischen Städten betreibt Amazon zudem 15 Forschungseinrichtungen und mehr als 250 Logistikzentren innerhalb der EU.

Gewährleistung von Sicherheit für alle Beteiligten

Das Hauptaugenmerk des Reports ist gemäß der Auflagen des DSA der Aspekt der Sicherheit. Das betrifft dabei die gesamte Bandbreite des Marktplatzangebotes: von der Sicherstellung, dass lediglich authentische Produkte vertrieben werden sowie Markenrechte geschützt werden, bis hin zur Gewährleistung von glaubwürdigen echten Produktbewertungen.

Entsprechend stellt Amazon hier eine lange Liste an Maßnahmen vor, welche im ersten Halbjahr 2023 diesbezüglich ergriffen wurden. So sollen beispielsweise die ausführlichen Vorabprüfungen neuer Seller-Konten dazu geführt haben, dass die Anzahl der Versuche neue Verkaufskonten mit betrügerischen Absichten zu erstellen von 6 Millionen (2020) auf nur noch 800.000 (2022) gesenkt werden konnte. 

Bei bestehenden oder erfolgreich erstellen Seller-Konten werden im nächsten Schritt neu erstellte Listings durch automatisierte Mechanismen geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob eventuelle Verstöße gegen registrierte Marken, Compliance-Vorschriften oder auch Anti-Diskriminierungs-Regeln vorliegen. Auf diese Weise sollen in H1/2023 ganze 84,2 Millionen Inhalte entfernt worden sein.

Kampf gegen Produktpiraterie

Zum Schutz vom Marken und Herstellern bietet das Unternehmen mit den Programmen Transparency und Amazon Brand Registry Optionen zum Schutz von geistigem Eigentum an. Letzteres ist ein kostenloses Angebot, welches sogar von Marken genutzt werden, auch wenn sie selbst gar nicht auf Amazon verkaufen. Marken können darüber Beschwerden über gefälschte Waren einreichen und diese entfernen lassen. 

Mit der hauseigenen Counterfeit Crimes Unit brachte man im Vorjahr insgesamt 1.300 Produktfälscher weltweit vor Gericht. Ebenso sollen mehr als 6 Millionen gefälschte Produkte beschlagnahmt und vernichtet worden sein. Im deutschen Raum verweist der Bericht zudem auf die Zusammenarbeit mit der deutschen Strafverfolgung, die zur Aushebelung eines Fälscherrings von Druckertintenkartuschen führen konnte. 

Zusammenarbeit mit lokalen Regulierungsbehörden

Dass trotz zahlreicher Schutzmechanismen nicht immer alle online angebotenen Produkte einwandfrei sind, zeigt die Zahl der eingegangenen Beschwerden. So sollen im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 417.836 solcher Beschwerden bei Amazon eingegangen sein. Über die Hälfte davon – 283.220 – konnten dabei durch automatisierte Prozesse direkt gelöst werden. 

In den Fällen, in denen eine Beschwerde nicht einwandfrei durch Amazon gelöst werden konnte oder die Beschwerdesteller einen anderen Weg wählten, können derartige Meldungen an lokale Regulierungsbehörden gereicht werden. Über solche erreichten Amazon in H1/23 weitere 1.081 Problemfälle. Die meisten davon, nämlich 754, kamen über deutsche Behörden. Das drittstärkste Nutzungsland Frankreich weist mit nur 56 gemeldeten Problemfällen deutlich weniger vor. 

Noch wehrt sich Amazon gegen den DSA

Im Zuge des Digital Services Acts wurden 19 internationale Unternehmen als „sehr große Online-Plattformen“ definiert. Neben Amazon zählen dazu auch X (ehemals Twitter), Facebook, Instagram, diverse Google-Dienste, Zalando, Wikipedia oder der Apple App-Store. Doch mit der Benennung gehen zahlreiche Verpflichtungen einher. 

So sollen die genannten Dienste nicht nur Einblicke in ihre Geschäftszahlen geben, sondern unter anderem auch Werbekunden und die Verfahren hinter der Zielgruppenlegung offenlegen. Vor allem gegen die Vorlage der gebuchten Anzeigen und deren Auftraggeber setzte Amazon sich jüngst vor dem EU-Gerichtshof zur Wehr. In einem Urteil vom 27. September bewilligten die Richter Amazon zumindest ein einstweiliges Aussetzen der konkreten Offenlegungspflichten.

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Geschrieben von Ricarda Eichler




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