Die US-amerikanische Steuerbehörde IRS hat einen Kampf gegen Amazon verloren. Dabei ging es um 1,5 Milliarden US-Dollar. Die Entscheidung des US-Gerichts hat weitreichende Auswirkungen.

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Jeff Bezos wird aufatmen: Der US-Richter Albert Lauber hat im Steuerstreit zwischen Amazon und der US-Steuerbehörde IRS zugunsten des Online-Händlers entschieden. Die Behörde habe die immateriellen Vermögenswerte, die Amazon seiner Luxemburg-Tochter Amazon Europe Holding Technologies SCS vor mehr als zehn Jahren übertragen hatte, nach Ansicht des Richters zu hoch angesetzt. Amazon selbst gab an, dass es in dem Steuerstreit um Transaktionen aus den Jahren 2005 und 2006 ging. Bei einer Niederlage hätte das Unternehmen 1,5 Milliarden US-Dollar plus Zinsen zahlen müssen, berichtet Fortune.

Für Amazon wäre das eine Katastrophe gewesen: Das Unternehmen hat im Jahr 2016 einen Gewinn von 2,37 Milliarden Dollar erwirtschaftet. Das war viermal mehr als in den vier vorherigen Jahren zusammen. Allein die Steuerrückzahlung ohne Zinsen hätte also mehr als die Hälfte des Gewinns verschlungen. Zudem hätte eine Niederlage eine „erhebliche“ Steuerschuld für die folgenden Jahre bedeuten können.

Amazon vor Steuerpflichten geschützt

Colin Sebastian, Analyst bei Baird Equity Research, sieht in der Entscheidung von Richter Lauber eine große Erleichterung für Amazon. Die Entscheidung „sollte Amazon vor möglichen bedeutenden Steuerpflichten gegenüber der IRS schützen“ – und das für Jahre, die jenseits der strittigen zwei Jahre aus dem Rechtsstreit liegen. Weder Amazon noch die Steuerbehörde kommentierten den Rechtsstreit.

Trotz der Entscheidung: Richter Lauber merkte auch an, dass Amazon die Transaktionen durch einen „Project Goldcrest“ genannten Plan durchgeführt habe, um einen beträchtlichen Teil seiner Einnahmen aus Europa in Luxemburg zu einem sehr geringen Steuersatz zu versteuern. Die IRS habe nach Ansicht des Richters dennoch ihre Verfügungsfreiheit missbraucht oder willkürlich bzw. eigenwillig gehandelt. Amazon hatte argumentiert, dass die Steuerbehörde die Vermögenswerte zu hoch bewertet hatte.

/ Geschrieben von Michael Pohlgeers




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