Amazon wird gerade wegen Kontensperrungen vom Kartellamt untersucht.

 

Goldener König auf Schachbrett
Phongphan / Shutterstock.com

In der Coronakrise ging Amazon hart gegen Preistreiberei vor. Hintergrund sind die absurd überhöhten Preise, zu denen wichtige Produkte, wie etwa Masken und Desinfektionsmittel, angeboten wurden. Dabei wurden Händler möglicherweise zu Unrecht gesperrt. Nun befasst sich das deutsche Kartellamt mit der Sache und hat schon eine Feststellung getroffen…

Die marktbeherrschende Stellung Amazons wurde nie festgestellt

Die Kartellbehörde schreitet immer dann ein, wenn ein Marktteilnehmer eine marktbeherrschende Stellung hat und diese ausnutzt. So weit, so klar. Was allerdings stutzig macht, ist die Aussage von Amtspräsident Andreas Mundt: Es sei nie formal festgestellt worden, dass Amazon eine marktbeherrschende Stellung innehat

Das lässt den einen oder anderen vielleicht die Stirn in Falten legen. Schließlich scheint es beinahe ständig irgendwelche Kartellverfahren gegen den Global Player zu geben. Aber eine marktbeherrschende Stellung soll nie festgestellt worden sein? Wer, wenn nicht Amazon, soll solch eine Stellung denn inne haben und was ist aus den ganzen Verfahren geworden?

Kartellverfahren haben es nie über die Ziellinie geschafft

Das Problem bei den ganzen Kartellverfahren ist, dass es entweder bei den bloßen Ankündigungen bleibt oder es nie zu einer Entscheidung kommt. So ist beispielsweise fraglich, ob die EU-Kommission die Frage nach der marktbeherrschenden Stellung je beantworten wird, obwohl sie sich schon länger damit beschäftigt. Ein anderes Verfahren wegen der Amazon-AGB wurde eingestellt, da Amazon die Vertragstexte angepasst hat. 

Die Kartellverfahren gegen Amazon scheinen also immer gleich abzulaufen: Es gibt eine Untersuchung, Amazon macht etwas und damit hat sich das dann. Die Behörden müssen sich daher gar nicht erst mit der Frage auseinandersetzen, ob Amazon eine marktbeherrschende Stellung, die ausgenutzt werden kann, innehat. 

Vielleicht ist es sogar lobenswert, dass Amazon Sachen anpasst, ohne dass erst eine behördliche Anordnung erlassen werden muss. 

Angst vor Amazon?

Vielleicht haben die Entscheidungsträger aber auch Angst vor Amazon und wollen sich lieber nicht mit dem Giganten anlegen. Schließlich hat erst die Einführung der Digitalsteuer in Frankreich gezeigt, dass ein Konflikt mit Amazon gleichsam einen Konflikt mit US-Präsident Trump bedeuten kann.  

Ähnliches lässt auch die Anwendung der P2B-Verordnung in Deutschland vermuten: Die P2B-Verordnung sollte eigentlich für faire Verhältnisse zwischen Plattformen und Händlern sorgen. Bei Verstößen sollen die Mitgliedsstaaten abschreckende Maßnahmen ergreifen. Deutschland sieht hier allerdings ausdrücklich keine Verfolgung durch Behörden vor. Bußgeldvorschriften gibt es nicht. Stattdessen sollen es Abmahnungen richten.

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Geschrieben von Sandra May

Kommentare

#2 Stephan 2020-08-28 10:02
Kann mich Gerd nur anschließen. Alles gesagt.
#1 Gerd 2020-08-21 18:17
Wer heute die marktbeherrsche nde Stellung von Amazon leugnet oder nicht erkennt, leidet unter massivstem Realitätsverlus t, hat die Hosen voll, oder steckt mit dem Giganten unter einer Decke.
Wenn Kontrolleinrich tungen, wie das Kartellamt, diese Tatsachen und Vorgänge ignoriert, muss die Daseinsberechti gung in Frage gestellt werden. Solche Behörden, die nachweisliche Verstöße decken und ignorieren, sind völlig überflüssig



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