Amazon-Händler zeigen sich verärgert über die per E-Mail verkündeten neuen Richtlinien, die ab dem 15. November bei Amazon inkrafttreten. Dort regelt Amazon neu, wie Online-Händler mit internationalen Retouren umgehen sollen.

Internationale Retouren bei Amazon

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Amazon-Händler aus Deutschland haben uns über eine geplante Änderung von Amazon bei internationalen Retouren informiert. Demnach haben die Händler von Amazon Deutschland eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Informationen zu internationalen Rücksendungen“ erhalten. Darin erklärt Amazon auf doch eher komplizierte Weise, dass sich ab dem 15. November 2016 die Anforderungen an internationale Retouren für Online-Händler ändern werden.

Demnach werden sich die Vorgaben von Amazon bezüglich der internationalen Retouren für Online-Händler verschärfen. Für Verbraucher wiederum werden sie den Einkauf erleichtern, da sie, wie Amazon in der E-Mail schreibt, nicht mehr im Voraus für Rücksendungen bezahlen müssen. In der E-Mail von Amazon heißt es hierzu: „Da Käufer nicht mehr vorab für Rücksendungen aufkommen müssen, um diese dann vom Verkäufer erstattet zu bekommen, haben wir diese Option deaktiviert.“

Änderungen treten ab dem 15.11.2016 in Kraft

Amazon weist Online-Händler in seiner E-Mail darauf hin, dass es bei internationalen Rücksendungen von Bestellungen ab dem 15. November folgende drei Optionen für die Händler geben wird. Die Händler müssen hier eine Option auswählen:

 

  • Online-Händler verzichten auf die Rücksendung des Artikels und bieten dazu noch eine vollständige Erstattung des Kaufpreises an
  • Online-Händler geben eine lokale Rücksendeadresse an, wenn sie also in Deutschland verkaufen, dann muss diese Adresse in Deutschland sein. Optional kann man auf Partner von Amazon zurückgreifen, die gegen Entgelt eine Rücksendeadresse bereitstellen
  • Der Online-Händler stellt ein geeignetes Rücksendeetikett zur Verfügung. Verkauft der Online-Händler etwa aus China auf Amazon.de, dann muss er den Kunden ein Rücksendeetikett von Deutschland nach China für Retouren anbieten

 

Von den genannten Optionen ist sicherlich die erste die für Online-Händler unangenehmste. Denn wer verzichtet schon komplett auf die Rücksendung seiner Ware und erstattet dem Kunden zusätzlich noch den Kaufpreis?

Amazon weist noch daraufhin, dass diese Änderungen bei internationalen Retouren nicht für Bestellungen mit Versand durch Amazon selbst gelten. Wir haben Amazon um eine Stellungnahme zu den Änderungen gebeten. Sobald Amazon darauf reagiert, aktualisieren wir diesen Bericht.


Kommentare

#4 Wiki-Naturwaren 2016-11-02 17:47
ist doch Quatsch mit Österreich. wo bitte gibt es eine Amazonplattform für Österreich???
Wenn Österreicher auf Amazon.de kaufen, gilt die hier hinterlegte deutsche Rücksendeadresse.
Betrifft also nur Spanien, Frankreich und die Länder mit eigener Amazonplattform für das jeweilige Land und da läuft in aller Regel eh alles über FBA, weil der ganze support mit Kunden sonst viel zu kompliziert ist.
#3 Uwe Jäger 2016-11-02 14:35
Für mein Verständnis muss ein FBA-User, der Ware über Amazon.de ins Ausland verkauft kostenfreie Retouren für ausländische Kunden gem. Amazon-Richtlin ie anbieten.
Lediglich autark agierende Händler, die Amazon nur als Verkaufsplattfo rm nutzen und nicht deren Versandservice FBA, können sich auf deutsches Recht berufen und eine kostenpflichtig e Retoure von ausländischen Käufern einfordern.

Wie gesagt dass ist meine persönliche Einschätzung.

Wäre interessant wie andere Betroffene das sehen oder ein Jurist das mal bewerten könnte.....
#2 Martin Stegert 2016-11-01 18:09
Wir verkaufen unsere Lagerbestand nicht auf amazon.com, amazon.co.uk, amazon.es, amazon.fr und amazon.it (ausgenommen FBA). Allerdings verkaufen wir von amazon.de nach Österreich, Belgien, Dänemark , Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande und Großbritannien. Gilt die neue Regelung denn auch für uns?

Wenn wir z.B. nach Österreich verkaufen, müssen wir eine österreichische Rücksendeadress e bereitstellen oder andernfalls den Artikel kostenfrei nach Deutschland zurücknehmen? Laut Amazon Hilfeseite darf man dem Kunden denn auch keine Kosten nachträglich in Rechnung stellen?! Sprich Rücksende-Etike tt bereitstellen und vom Gutschriftsbetr ag abziehen.
#1 NoName 2016-11-01 17:24
Ähem, das ist schon uralt und keine neue Info .... ????



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