Amazon-Shopper sollen aufgrund der neuen Regelung Rabatte besser einordnen können.

 

Preisschilder mit Rabatten
tridland / Shutterstock.com

Der endgültige Preis – und mögliche Rabatte – sind ein wichtiges Kaufkriterium, nicht nur bei Amazon. Viele Kunden denken, dass sie auf Amazons Marktplatz den preiswertesten Händler finden – verschiedene Studien zeigen, dass dem aber nicht so sein muss. Auch Amazon selbst ist mit seinen Eigenmarken oft prominent in der Buybox vertreten, aber ebenfalls nicht immer der beste Anbieter, wie eine aktuelle ARD-Recherche zeigte. Auch das Werben mit verschiedenen Rabatten und Ermäßigungen – etwa zum Prime Day – stieß immer wieder auf Kritik.

Amazon zeigt „zuletzt niedrigsten Preis“ an

Jetzt soll der Umgang mit Rabatten und dem endgültigen Kaufpreis klarer werden, wie das Portal smartdroid berichtet und auf das Ende von „Amazons UVP-Bullshit“ verweist. Amazon zeigt jetzt demnach bei vielen Artikeln nicht mehr die umstrittene UVP (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers), sondern den „zuletzt niedrigsten Preis“ für das jeweilige Produkt an. Beispiel: Bei seinen neuesten Echo-Dot-Deals liegt der Rabatt somit jetzt bei nur noch drei Prozent statt bei den bisherigen 50 Prozent, die sich auf die UVP beziehen.

Neue Rabatt-Regelung durch Preisangabenverordnung

Amazon setzt aber nicht aus freien Stücken auf die neue Preis-Transparenz, sondern muss der neuen Preisangabenverordnung im Rahmen der Omnibus-Richtlinie folgen (siehe Infokasten). Dort heißt es in § 11 der Preisangabenverordnung:

„(1) Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.“

Amazon-Shopper sehen den wahren Rabatt

Somit soll es für Online-Shopper einfacher sein, den letztendlichen eigentlichen Rabatt zu sehen. So konnten Online-Händler zuvor oft die Preise kurz vor einer Rabattaktion erhöhen, um danach einen möglichst großen Rabatt anzupreisen.

Von der neuen Regelung ausgenommen sind unter anderem etwa Formulierungen wie „Knallerpreise“ oder „Dauerniedrigpreise“ sowie Werbeaktionen wie „1+1 gratis“ oder „Kaufe 3 zahle 2“, da es sich bei diesen nicht um Werbung mit einem Preisnachlass auf einzelne Waren handelt.

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Geschrieben von Markus Gärtner

Kommentare

#2 Walter S. 2022-11-17 09:44
Leider scheint das schon wieder vorbei zu sein... Amazon zeigt wieder diese erfundenen UVP Preise an.
Hoffentlich greift da mal bald - for Black Friday? - jemand durch.
#1 Dirk 2022-06-02 11:48
Das mit den Preisen interessiert Amazon ziemlich wenig. So wird ein Produkt mit einem Preis von 6,09 ganz oben (in den Einkaufswagen) angezeigt, wo das gleiche Produkt auch für 2,45 angeboten wird.



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