Immer wieder hört man von enttäuschten Kundinnen und Kunden, die unwissentlich Waren in Fernost bestellt haben. Am häufigsten taucht nun die Frage auf: Wie sind meine Rechte?

Taste mit China-Flagge auf Tastatur
Victor Runov / Shutterstock.com

Muss die Kundschaft den Zoll zahlen?

Manch einer erfährt erst, wenn die Post vom Zoll kommt, dass man in Asien bestellt hat. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren aus dem Nicht-EU-Ausland bestellen und sich hierher liefern lassen, sind für die Begleichung etwaiger Zölle und Einfuhrumsatzsteuern verantwortlich.

Eine Pflicht, die Kundschaft vor dem Kauf darauf hinzuweisen, gibt es hierzulande nicht. Kommt es zur Einfuhr von rechtswidrigen Waren, beispielsweise Fälschungen oder gefährlichen Gegenständen, ist man als Käuferin oder Käufer sogar weiteren rechtlichen Konsequenzen ausgeliefert.

Welche Rechte bestehen beim Kauf im Nicht-EU-Ausland?

Sei es der gänzliche Verlust auf dem Versandweg, Defekte am Produkt oder schlicht und ergreifend das Nichtgefallen … Alle diese Punkte lösen eine Frage aus: Wie ist die Rechtslage und damit: Welches Recht gilt überhaupt? Dazu muss man wissen, dass die meisten Shops mit Sitz in Asien auch das heimische Landesrecht vereinbaren werden. Selbst wenn sie der Kundschaft die Geltung von EU- oder deutschem Recht zugestehen würden, ist beim Kauf aus einem Shop aus Fernost eher die Frage relevant: Wie soll man sein Anliegen durchsetzen, denn Recht haben und Recht bekommen gehen nicht automatisch einher.

Wie kann ich mein Anliegen trotzdem durchsetzen?

Egal, welches Recht nun gilt, muss man seine Forderungen zunächst mit dem Shop direkt klären, denn dieser ist Vertragspartner geworden und nicht Amazon. Der erste Schritt bei Auseinandersetzungen ist der Weg über das Amazon-Retourenformular. Hier führt in der Regel kein Weg an einem Kontakt zum jeweiligen Kundenservice des Shops vorbei. Mit viel Glück erhält man auch eine Antwort. Knackpunkt ist jedoch die Durchsetzung, denn allen Rechten zum Trotz wird man diese gegenüber einem Händler aus Fernost nicht durchsetzen können. Auch nicht mithilfe eines Gerichts, denn auch diese könnten einen Titel nicht im Ausland vollstrecken.

Aber: Bei einem Kauf über Amazon kann man die A-bis-z-Garantie in Anspruch nehmen. „Die Amazon A-bis-z-Garantie schützt dich, wenn du von externen Verkäufern angebotene und versendete Artikel kaufst. Sie deckt sowohl die rechtzeitige Lieferung als auch den Zustand deiner Artikel ab. Wenn du mit einer dieser Leistungen nicht zufrieden bist, kannst du einen Anspruch geltend machen. Unser Team entscheidet, ob du Anspruch auf eine Rückerstattung hast.“

Außerdem kann man prüfen, welche Zahlungsart man genutzt hat und ggf. über diese eine Erstattung bewirken. Einige Zahlungsarten wie die Lastschrift ermöglichen eine Rückbuchung.

Vielen bleibt bei einer missglückten Bestellung aus dem Ausland nur die Erkenntnis, dass man um eine Erfahrung reicher ist.

Wie kann ich einen Shop aus Fernost erkennen?

Von gefälschten Produkten bis hin zu nicht gelieferten Bestellungen kann – muss aber nicht – alles dabei sein, wenn man bei einem Amazon-Shop mit Versand aus Asien bestellt. Zur Sicherheit sollte man sich jedoch nie von einem guten Angebot blenden lassen, sondern erst einmal kontrollieren, wer eigentlich der Verkäufer oder die Verkäuferin wird. Entsprechende Informationen erhält man über den Verkäufernamen direkt unter den Button „In den Einkaufswagen“ und/oder „Jetzt kaufen” o. ä. Ist Amazon nicht selbst der Verkäufer, erscheint hier die Angabe „Verkäufer XY“. Handelt es sich hier schon um Bezeichnungen mit asiatischem Einschlag oder einem Buchstabensalat, ist dies das erste Indiz und man sollte einen Schritt weiter gehen.

Aufschluss gibt in jedem Fall das Impressum, welches mit Klick auf den gerade erwähnten Verkäufernamen unter der Überschrift „Info zum Verkäufer“ angezeigt wird, soweit es vollständig hinterlegt ist. Finden sich dort ausländische Adressen oder, was oft vorkommt, gar keine Informationen zum Sitz des Unternehmens, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es sich um einen Shop aus Fernost oder ein unseriöses Unternehmen handelt.

Achtung: Selbst bei einem (fiktiven) Firmensitz in Deutschland oder der EU ist nicht automatisch der Versand aus der EU garantiert.

Sollte man von einem Kauf aus Fernost generell absehen?

Nein. Oftmals kann man bei einem Direktversand deutlich Geld sparen. Nicht alle Händlerinnen und Händler aus Asien sind schwarze Schafe. Allerdings sollten Käuferinnen und Käufer wissen, dass die Versandzeit deutlich länger sein kann als bei einem Versand aus dem Inland. Hinzu kommen nämlich Transitzeiten und Zwischenstationen bei den Zollbehörden, was wiederum Zollkosten und Steuern verursachen kann, die auf den Preis addiert werden müssen.

Bei einigen Produkten muss jedoch von einem Kauf aus Fernost abgeraten werden. Dazu zählen beispielsweise Markenklone, Artikel aus dem Bereich Elektronik sowie Kosmetika oder Kinderartikel wie Spielzeug oder Schnuller. Hier ist die Gefahr, dass die Produkte nicht den europäischen Standards entsprechen, einfach zu groß und der Gesundheitsschutz muss vorgehen. Die Einfuhr von Fälschungen, das versteht sich von selbst, ist ebenfalls nicht erlaubt.

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Geschrieben von Yvonne Bachmann

Kommentare

#2 NoPrimeDay 2023-10-15 12:27
Ich habe gerade ein Problem mit einem Kleidungsstück aus China. Die Maßangaben bei Amazon waren falsch, sodass ich eine für mich unpassende Größe bestellt habe. Bei mir ist der Fall so, dass der Versand über einen deutschen Dienstleister ging, ebenso würde eine eventuelle Retoure über die deutsche Adresse gehen. Der Versender will sich aber nicht als Verkäufer verstehen, was auch auf meiner Versandtüte steht. Ich bin gespannt, wer den Fehler korrigieren wird oder ob ich die A bis Z - Garantie in Anspruch nehmen muss.
#1 Udo Auchter 2023-10-13 08:54
In der Regel sind chinesische Lieferanten bei Kleinbestellung en sehr darauf erpicht, den Schaden zu regulieren. Anders bei Großaufträgen. Selbst bei Bestellung nach technischer Zeichnung, OE-Nummer etc. gibt es kaum eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu erhalten. Gleiches gilt für Gewährleistung. In der Regel wird diese auf 12 Monate ab Lieferung begrenzt, erstattet wird, wenn überhaupt, auf Gutschrift, europäische Lohnkosten muss man gar nicht angeben, die werden sowieso gestrichen !



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