Amazon hat in Italien Ärger mit der Kartellbehörde und wird zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit mit einer hohen Geldstrafe belegt. 

Logo von Amazon auf einem Gebäude
Benny Marty / Shutterstock.com

Immer wieder wird Amazon vorgeworfen, seine Marktmacht in verschiedenen Bereichen und Märkten zu missbrauchen. In Italien haben die zuständigen Wettbewerbshüter nun eine empfindliche Strafe gegen das Unternehmen ausgesprochen. Wie Reuters berichtet, gab das italienische Kartellamt am Donnerstag bekannt, den US-Konzern mit einer Geldstrafe in Höhe von satten 1,13 Milliarden Euro zu belegen. Als Begründung gab die Behörde eben einen angeblichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung an.

Konkret wirft das Kartellamt in Italien Amazon vor, seine marktbeherrschende Position vor Ort ausgenutzt zu haben, um seinen hauseigenen Logistikdienst FBA, also Fulfilment by Amazon, einzuführen. Durch die Begünstigung des Amazon-Services seien nicht nur konkurrierende Anbieter benachteiligt, sondern die eigene Machtstellung in Italien weiter gestärkt worden, so die Behörde.

„Das Kartellamt sagte, es werde Amazon Korrekturmaßnahmen auferlegen, die von einem Überwachungstreuhänder überprüft werden“, heißt es bei Reuters Online weiter.

Italien hatte erst kürzlich Millionenstrafe gegen Amazon ausgesprochen

Es ist nicht das erste Mal, dass Amazon in jüngster Zeit Probleme auf dem italienischen Markt hat: Erst Ende November wurde bekannt, dass die italienischen Kartellwächter Millionenstrafen gegen die US-amerikanischen Tech-Konzerne Amazon und Apple ausgesprochen haben. In diesem Fall ging es darum, dass Amazon durch gezielte Absprachen wettbewerbsschädliches Verhalten gezeigt hätte. Bereits 2018 sollen die beiden Unternehmen demnach einen Vertrag geschlossen haben, in dem geregelt wurde, dass „nur ausgewählte Händler Produkte von Apple und seiner Tochter Beats auf dem italienischen Amazon-Marktplatz verkaufen dürfen“, beschreibt OnlinehändlerNews das Vorgehen.

Das Bußgeld der Kartellbehörde für Amazon lag bei einer Höhe von 68,7 Millionen Euro, während Apple mit 134,5 Millionen Euro etwas mehr zahlen muss. Die Entscheidung der Kartellwächter wollen die Konzerne allerdings nicht hinnehmen – sie kündigten bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Amazon selbst habe die Strafzahlung als „unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt“ bezeichnet und wehrte sich zudem auch gegen die Anschuldigung, Profit aus dem Ausschluss von Dritthändlern zu schlagen.

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Geschrieben von Tina Plewinski

Kommentare

#3 lux 2021-12-15 15:04
Fortsetzung (Zeichenlimit zu kurz):

Egal was ich Amazon schreiben, es kommt immer nur diese Standardantwort . Es wird nicht geschrieben was an meinen vielen Belegen ungeeignet sein soll, oder was genau fehlt. Immer nur diese Standardmail. Manchmal in Deutsch manchmal in English.

Das ist Wettbewerbsbehi nderung par excellence!

Allein schon die Forderung die Amazon aufstellt, ist absurd:
"Rechnung, in der darauf hingewiesen wird, dass Ihre Produkte authentisch sind"

Woher soll man solch eine Rechnung habe. Auf keiner Normalen Rechnung wird darauf hingewiesen, dass die Produkte authentisch sind. Wenn man solche eine spezielle Rechnung haben möchte, müßte man diese extra für diesen Zweck vom Anbieter ausstellen lassen. Amazon fordert also auf diese Weise, dass man sich eine Art Genehmigung vom Hersteller holen muß. Rechtlich muß man das aber natürlich nicht. Ich muß ja auch in Wettbewerb treten können, ohne dies mit dem Hersteller abzustimmen.

Aber was kann ich gegen diese Wettbewerbsbehi nderung von Amazon unternehmen?
Kann man auf einfache Art Beschwerde beim Kartellamt einreichen? Oder was ist der richtige Weg?
#2 lux 2021-12-15 14:55
Ich bin auch gerade von Amazon von einem Angebot eines chinesischen Herstellers vertrieben worden, weil ich die Markenrechte verletzten soll.

Das ist natürlich quatsch. Ich hatte von diesem Anbieter im Frühjahr in einer Aktion 3 Stk. 3D Drucker gekauft, die ich vor einiger Zeit auf Amazon, auf der richtigen ASIN des Artikels zum Anbieten eingebucht habe. Der Hersteller hat mich, ohne jegliche Prüfung oder Testbestellung rauswerfen lassen, als angeblicher Verletzer seiner Markenrechte. Diese verletzte ich tatsächlich natürlich nicht, weil ich ja Originalware, die diese Marke trägt habe. Somit bin ich berechtigt diesen Artikel anzubieten, egal ob das dem Markeninhaber recht ist, oder nicht.

Folge dieser Aktion: Ein Eintrag im Bereich der Verkäuferprerfo rmance wegen Markenrechtsver letzung und die Sperrung dieser ASIN für mich.

Um dies aufzuheben fordert Amazon von mir eines von folgendem:

-- Vollmacht oder Lizenzvereinbar ung des Rechteinhabers, aus der hervorgeht, dass Ihre Produkte authentisch
-- Rechnung, in der darauf hingewiesen wird, dass Ihre Produkte authentisch sind
-- Widerruf vom Rechteinhaber, der direkt an Amazon gesendet werden

Ich habe Amazon Nachweise über den Kauf und Rechnungen (von Markenrechtsinh aber) übermittelt. Als Antwort erhalte ich jedes mal wieder die gleiche Standardantwort mit diesen Forderungen und der Angabe ich habe nicht die erforderlichen Dokumente eingereicht.
#1 artur 2021-12-10 17:34
Ja in Italien. Hier in DE passiert sowas nie.



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