Amazon-Fahrer in Thüringen müssen unter anderem mit Verstößen gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz zurechtkommen, kritisiert ein Bericht der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Fahrer mit Amazon-Paket
Cineberg / Shutterstock.com

Immer wieder stehen die Arbeitsbedingungen der für Amazon ausliefernden Paketfahrer in der Kritik. Bei Razzien werden oft verschiedene Verstöße festgestellt, wie zuletzt etwa in Köln. Jetzt kritisiert ein Bericht der Rosa-Luxemburg-Stiftung Amazon unter anderem als „Treiber der Prekarisierung“ in der Liefer-Branche. Die Stiftung ist mit der Partei Die Linke verbunden.

Kritik an „Amazon als Treiber der Prekarisierung“

Die Autoren haben die Bedingungen der Fahrer untersucht, die Pakete für das Amazon-Verteilzentrum Erfurt-Stotternheim ausliefern. Sie beziehen sich nach eigenen Angaben „auf mehr als 150 Beschäftigte“, die sich seit Ende 2019 an die Anlauf- und Beratungsstellen des DGB-Bildungswerks Thüringen gewandt haben. Die Fahrer arbeiten meist als Fahrer für Subunternehmer oder selbstständig in Amazons Flex-Programm, Amazon beschäftigt keine Paketlieferanten direkt. „Mit beiden Vertragsmodellen agiert Amazon als Treiber der Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen in der ohnehin schon unter einem enormen Konkurrenzdruck stehenden Branche“, so die Kritik.

Amazon Thüringen: Verstöße gegen Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz?

So gebe es Hinweise auf Verstöße, die auch strafrechtlich relevant seien. Genannt werden:

  • Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (Zeiten für Tourenplanung, Besprechung und Warten auf Beladung werden häufig nicht vergütet, Vernachlässigung der Aufzeichnungspflichten)

  • Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (wird aufgrund der Überschreitung von Höchstarbeitszeiten in Kombination mit Pauschallöhnen umgangen)

  • Verstoß gegen das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (Teile des Lohns werden bar ausgezahlt und nicht quittiert)

  • Verstoß gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird nicht in allen Fällen geleistet)

  • Sozialversicherungsbetrug (ein Subunternehmen führte für alle Beschäftigten keine Sozialversicherungsbeiträge ab, Verdacht auf Scheinselbstständigkeit steht im Raum)

  • Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung

  • Verstoß gegen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (zu geringe Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag verankert, Kündigungsfristen werden nicht eingehalten)

  • Scheinselbstständigkeit (beim Modell Amazon Flex)

Arbeitszeit von über zwölf Stunden: Bezahlung unter Mindestlohn

So hätten Fahrer berichtet, dass sie von ihren Vorgesetzten angehalten werden, im Falle von Überschreitungen der Arbeitszeit die Zeiterfassung auszuschalten. Aufgrund der langen Wartezeiten vor dem Verteilzentrum müssten die Fahrer teils „bis spät in den Abend arbeiten“, um auf den versprochenen Tagesverdienst zu kommen. So komme es zu Arbeitszeiten von vielfach zwölf Stunden und mehr. Der effektiv gezahlte Stundenlohn läge dann teilweise weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 9,60 Euro. „Diese Praktiken sind zwangsläufige Folgen des Systems Amazon, das die einzelnen Subunternehmer einem immensen Preisdruck aussetzt, dem diese wiederum begegnen, indem sie an der fairen Bezahlung der Fahrer*innen sparen“, kritisiert der Bericht.

Mehr Kontrollen und Generalunternehmerhaftung für Amazon gefordert

Die Autoren fordern daher unter anderem mehr bzw. überhaupt qualitativ gute Kontrollen der Subunternehmen, um mögliche Gesetzesverstöße offenzulegen. Amazon selbst verweist auf regelmäßige Audits und Untersuchungen und entsprechende Maßnahmen gegen die Lieferpartner, wenn Verstöße gefunden werden. Alle Lieferpartner seien vertraglich verpflichtet, alle geltenden Gesetze einzuhalten. Erst Ende August 2021 hatte Amazon ein Subunternehmen wegen derartiger Verstöße verklagt

Außerdem plädiert der Bericht für ein Feststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung, um zu prüfen, ob beim Beschäftigungsmodell Amazon Flex eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Für Amazon soll außerdem die sogenannte Generalunternehmerhaftung umgesetzt werden: Amazon würde dann als verantwortliches Unternehmen bei Verstößen seiner Subunternehmer etwa beim Mindestlohn zur Rechenschaft gezogen.

/
Geschrieben von Markus Gärtner




Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren